Pflichtverteidigung bei Drogendelikten

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Bei Drogendelikten (Verstößen gegen das BtMG) stellt sich für Angeklagte häufig die Frage, ob bei fehlendem Geldbeutel für einen Wahlverteidiger ein Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers besteht.

Bei Verhängung von U-Haft kann sofort ein Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers gestellt werden. Hierbei muss beachtet werden, dass die von U-Haft betroffene Person möglichst schnell gegenüber dem Richter einen Rechtsanwalt seines Vertrauens benennt. Wenn kein Wunsch auf Bestellung eines bestimmten Strafverteidigers geäußert wird, bestellt das Gericht einen Rechtsanwalt. Ob dieser dann vom Gericht ausgesuchte Rechtsanwalt der optimale Strafverteidiger ist, erscheint fraglich.

Bei Besitz und Einfuhr einer nicht geringen Menge an Drogen sowie der Abgabe von Drogen an Minderjährige besteht ebenfalls ein Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers.

Auch bei dem Verdacht des bandenmäßigen Drogenhandels bezüglich einer nicht geringen Menge an Drogen und dem Mitführen von Waffen bei der Einfuhr wird ein Pflichtverteidiger bestellt.

Wenn ein Bewährungswiderruf droht - also eine laufende Bewährung besteht - muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden.

Bei schwieriger Sach- und Rechtslage wird auch vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt; allerdings ist sehr schwer zu sagen, wann die Sach- und Rechtslage schwer ist.

Einige Gerichte bejahen mittlerweile einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Mitangeklagter einen Pflichtverteidiger hat. Bei Verfahren mit mehreren Angeklagten können also auch die Angeklagten einen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers stellen, wo obige Punkte nicht zutreffen.

In jedem Fall sollte mit einem Strafverteidiger des Vertrauens die Möglichkeit die Frage besprochen werden, ob ein Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers besteht.

Rechtsanwalt

Ulli H. Boldt

Der Verfasser ist auf BTM-Fragen spezialisierter Strafverteidiger in der Kanzlei Rechtsanwalt Boldt, T. 030/2181196, www.btm-rechtsanwalt.de


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