Polizeikontrollen im Straßenverkehr

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Als Autofahrer wurde nahezu jeder mindestens einmal während der Fahrt von der Polizei angehalten und kontrolliert. Bemerkenswerterweise verspürt jeder ein auftretendes mulmiges Gefühl der Aufgeregtheit und Nervosität selbst dann, wenn man überzeugt ist, nicht unrichtiges gemacht zu haben. Gemäß § 36 StVO darf die Polizei jeder Zeit Verkehrskontrollen durchführen. 

Eine Verkehrskontrolle können Sie entspannt über sich ergehen lassen, wenn Sie wissen was die Polizei darf und welche Rechte und Pflichten Sie als betroffener haben.

STOP! POLIZEI – Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugschein bitte!

Wie verhalte ich mich?

In der Regel weiß der Betroffene welchen Verkehrsverstoß er begangen hat. Insofern sollten Sie vorsichtig mit Ihren Äußerungen gegenüber der Polizei sein. Selbst indirekte oder unvorsichtige Äußerungen, können schnell von den Beamten als belastend interpretiert und später im Bericht notiert werden. So offensichtlich der Verkehrsverstoß auch sein sollte, so sind Sie nicht dazu verpflichtet sich selbst zu belasten. 

Die Pflicht besteht lediglich dahingehend, dass Sie Angaben zu Ihrer Person machen und Ihren Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen müssen. 

Muss ich Alkohol- und Drogentests mitmachen?

Zur Gewährleistung der Fahr- und Verkehrstüchtigkeit, darf die Polizei Sie zur Durchführung verschiedener Tests auffordern. Hierzu zählt das übliche „Pusten“ in ein Alkoholmessgerät oder der Drogenschnelltest. Aber auch Urinproben, die Überprüfung der Pupillenreaktion via Taschenlampe oder andere Tests, können angeordnet werden. 

Sie sollten wissen, dass Sie keine Mitwirkungspflicht haben und somit alle diese Aufforderungen nicht folgeleisten müssen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, da diese Freiwillig sind. Bei Verweigerung müssen Sie jedoch damit rechnen, dass Sie die Beamten aufs Revier begleiten müssen, um eine Blutprobe abzugeben. 

Sie sollte also die Anordnungen der Polizei Vorort nur befolgen, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie kein Alkohol und keine Drogen konsumiert haben. 

Darf die Polizei mein Auto kontrollieren?

Zur allgemeinen Verkehrskontrolle gehört auch die Kontrolle über die Verkehrstüchtigkeit Ihres Fahrzeuges. Hierzu gehört die Kontrolle der Bereifung, gültige TÜV-Plakette und Nummernschilder, eintragungspflichtige Umbauten und andere Teile am Fahrzeug. Außerdem darf überprüft werden, ob die Notfallausrüstungsgegenstände wie Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste mitgeführt werden. In der Regel befinden sich diese Gegenstände im Kofferraum, so dass diese vorgezeigt werden müssen.

Das Betreten oder gar das Durchsuchen des Fahrzeuginneren bedarf jedoch eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Sie dürfen also das Betreten Ihres Fahrzeuges durch die Polizei verweigern, wenn die Polizei Ihnen keinen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen kann.

Eine Ausnahme gilt jedoch bei Gefahr im Verzug. Sollte ein begründeter Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen, weil das Fahrzeug z.B. nach Cannabis riecht, darf die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. 

So verhalten Sie sich richtig!

Verhalten Sie sich ruhig und machen Sie keine unkontrollierten Angaben zu irgendwelchen Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie weder einen Verkehrsverstoß begangen haben, noch etwas zu befürchten haben, sollten Sie alle Aufforderungen Folge leisten, um schnell weiter fahren zu können. 

Sollte Ihnen tatsächlich Vorort der Führerschein und der Fahrzeugschlüssel abgenommen werden, so sollten Sie diesen Maßnahmen nie zustimmen. Willigen Sie nicht ein und unterschreiben Sie keine Dokumente. Erklären Sie den Beamten gegenüber, dass Sie hiergegen widersprechen, auch wenn Sie überzeugt sind, dass es nichts bringen würde. Suchen Sie am nächsten Tag Ihren Strafverteidiger auf. Er wird die nötigen Schritte mit Ihnen besprechen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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