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Prokura: Das müssen Sie unbedingt wissen!

  • 2 Minuten Lesezeit

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Vielleicht hielten Sie schon einmal einen Vertrag oder ein Schreiben in den Händen, auf dem das Kürzel “ppa” zu lesen war. Diese Abkürzung bestätigt die Prokura einer Person. Der Prokurist ist dazu verpflichtet, beim Abschluss von Rechtsgeschäften einen Zusatz anzugeben, der auf seine Prokura hinweist.


Der sogenannte Prokurist eines Unternehmens hat gewisse Vollmachten. Er trägt also Verantwortung und kann Entscheidungen innerhalb seines Handlungsrahmens durchsetzen.


Doch was bedeutet das für ihn und das Unternehmen? In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, wie man Prokura erteilt, wie weit die Befugnisse eines Prokuristen reichen und wie die Prokura erlischt.


Jeder Unternehmensinhaber wird ab einer gewissen Unternehmensgröße merken, dass er nicht jeden Geschäftsabschluss und nicht jede Tätigkeit für das Unternehmen persönlich ausführen kann. Dann lohnt es sich, leitende Angestellte mit Vollmachten auszustatten.


Prokuristen können wesentliche Tätigkeiten im kaufmännischen Geschäftsleben erledigen und nehmen dem Unternehmer zeitraubende und wichtige Arbeitsprozesse ab.


Die Prokura ist für den Handelsverkehr bestimmt. Daher kann sie nur durch einen Kaufmann oder durch einen gesetzlichen Vertreter erteilt werden. Zuständig sind beispielsweise eingetragene Kaufleute, GmbH-Geschäftsführer, Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter.


Die Prokura kann jeder natürlichen Person erteilt werden, die zumindest beschränkt geschäftsfähig ist.


Aufgrund der weitreichenden Rechtsfolgen, die eine Prokura mit sich bringt, muss diese ausdrücklich und eindeutig erteilt werden. So muss sie durch einen Notar in das Handelsregister eingetragen werden.


Vorsicht: Unterbleibt die Eintragung im Handelsregister, droht Ihnen als Kaufmann nicht nur die Verhängung eines Ordnungsgelds, sondern auch die Rechtsscheinhaftung. Sie haften im Rechtsverkehr dann also trotzdem für die Bindung an Verträge, die der Prokurist in Ihrem Namen abgeschlossen hat. So, als sei die Eintragung in das Handelsregister erfolgt.


Bei einer GmbH muss die Gesellschafterversammlung einen Beschluss fassen, damit Prokura erteilt werden kann.


Will der Kaufmann eine Prokura entziehen, kann er dies jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Prokuristen oder Dritten tun. Alternativ kann er das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Prokuristen aufkündigen.


Darüber hinaus erlischt eine Prokura, wenn der Prokurist stirbt, dieser selbst den Betrieb übernimmt, der Betrieb eingestellt wird oder in Insolvenz fällt.


Wichtig: Um unangenehme Folgen zu vermeiden, denken Sie als Kaufmann unbedingt an die Löschung der Prokura aus dem Handelsregister! Andernfalls droht die Bindung an Verträge, die der Prokurist trotz Widerrufs der Prokura in Ihrem Namen vorgenommen hat.


Benötigen Sie Unterstützung bei der Erteilung der Prokura? Sehen Sie sich mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes oder einer Rechtsscheinhaftung konfrontiert? Wollen Sie mit erfahrener Unterstützung Prokura für einen Ihrer Mitarbeiter eintragen lassen?


Im Hinblick auf das Kostenrisiko und die Dauer damit zusammenhängender Gerichtsverfahren macht eine frühzeitige anwaltliche Beratung für alle Beteiligten Sinn.


Melden Sie sich mit Ihrem individuellen Fall in unserer Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne.


Ihr Hartmut Göddecke


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge

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