Rechtsanwältin Valentina Stanković hielt einen Vortrag zur doppelten deutschen und serbischen Staatsbürgerschaft
- 1 Minuten Lesezeit

Rechtsanwältin Valentina Stanković hielt am 14. Dezember 2024 einen Vortrag zum Thema „Aktuelle Fragen und Trends im serbischen und deutschen Staatsangehörigkeitsrecht“. Der Vortrag wurde auf Deutsch im Rahmen des regelmäßigen Dezembertreffens von Juristen in Belgrad am Institut für Rechtsvergleichungorganisiert von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) gehalten.
Die Präsentation des Vortrags ist hier verfügbar.
Im Vortrag beleuchtete sie die Tendenzen und die Praxis im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts beider Länder und teilte die Erfahrungen unserer Kanzlei sowie Beispiele aus der täglichen Praxis. Besonderes Augenmerk wurde auf die neuen rechtlichen Möglichkeiten gelegt, die im Juni 2024 in Kraft getreten sind und die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Serbien und Deutschland ermöglichen. Diese Änderung führte zu einem signifikanten Anstieg der Anträge auf Einbürgerung in beiden Ländern, was eines der Hauptthemen des Vortrags war.
Serbien strebt danach, seine Diaspora zu stärken, indem es die serbische Staatsbürgerschaft auf Grundlage der Herkunft relativ einfach gewährt. Dies ermöglicht Nachkommen serbischer Staatsbürger, unabhängig von ihrem aktuellen Wohnsitz, die serbische Staatsbürgerschaft zu beantragen und so die Verbindung zum Heimatland zu bewahren. In Deutschland hingegen liegt der Fokus auf der Integration. Nach der Reform von 2024 ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedingungen und nach kürzeren Aufenthaltszeiten zu erwerben. Diese Neuerungen fördern die Einbürgerung von Menschen, die aktiv am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen, und spiegeln den Trend zur stärkeren Einbindung von Migranten wider.
Für weitere Fragen oder rechtliche Unterstützung steht Rechtsanwältin Valentina Stanković unter der E-Mail-Adresse: office@mlaw.rs zur Verfügung.
Artikel teilen: