Rechtstipp: Rückzahlung der Corona-Hilfen – Was Betroffene wissen müssen

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Die Rückforderung von Corona-Hilfen wie der Corona-Soforthilfe, Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe sorgt bei vielen Unternehmern und Selbstständigen für Unsicherheit. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, und was bei einem Widerspruch oder einer möglichen Klage zu beachten ist.


Müssen Corona-Hilfen zurückgezahlt werden?

Ob eine Rückzahlung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Voraussetzungen nicht erfüllt: Sie haben z. B. keinen Liquiditätsengpass nachweisen können.
  • Mittel zweckwidrig verwendet: Gelder wurden nicht für betriebliche Zwecke genutzt.
  • Fehler bei der Antragstellung: Unbewusste oder falsche Angaben im Antrag.

In Bayern, Niedersachsen, NRW und Baden-Württemberg (BW) sehen sich viele Empfänger mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert, die sich stark auf nachträgliche Prüfungen durch die Behörden stützen.


Widerspruch gegen die Rückforderung

Falls Sie einen Bescheid über die Rückzahlung der Hilfen erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Prüfen: Kontrollieren Sie den Bescheid auf Richtigkeit und Plausibilität.
  2. Fristen einhalten: Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen.
  3. Begründung: Geben Sie an, warum die Rückforderung aus Ihrer Sicht unrechtmäßig ist, und legen Sie Nachweise bei.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verwaltungsrecht beraten, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.


Rückzahlung von Soforthilfe und Neustarthilfe

  • Corona-Soforthilfe: Besonders in Bayern, BW und Niedersachsen kommt es häufig zu Rückforderungen. Klagen und Widersprüche sind oft erfolgreich, da die Kriterien der Rückzahlung nicht immer eindeutig definiert sind.
  • Neustarthilfe: Bei dieser Hilfe ist oft unklar, ob eine Rückzahlung fällig ist, wenn kein Schlussbescheid vorliegt. Betroffene sollten aktiv werden und prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt waren.

Klage gegen Rückforderung

Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Das ist besonders in Bayern und NRW häufig der Fall, wo viele Bescheide vor Gericht überprüft werden.

Urteile zur Rückzahlung von Corona-Hilfen

Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder zugunsten von Empfängern entschieden. Insbesondere bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfe in Bayern und NRW gibt es positive Urteile, die zeigen, dass nicht jede Rückforderung gerechtfertigt ist.

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