Rentenfaktorreduzierung und rechtliche Unsicherheiten - Landgericht Köln fällt wegweisendes Urteil

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Die Frage, ob Versicherer aufgrund bestimmter Klauseln in ihren Verträgen berechtigt sind, Renten zu kürzen, ist ein strittiges Thema, das nun erstmals vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde. Ob solche Klauseln rechtlich zulässig sind, bleibt bisher höchstrichterlich ungeklärt, aber Verbraucherzentralen nehmen den Kampf gegen verschiedene Versicherer auf und streben eine Klärung durch den Bundesgerichtshof an.

Im ersten bekannten Fall hat das Landgericht Köln die Rentenkürzung eines Versicherers als unwirksam erklärt. Der Kläger hatte gegen die Zurich Deutscher Herold geklagt, die eine fondsgebundene Rentenversicherung anbot. Das Gericht entschied, dass die nachträgliche Absenkung des sogenannten Rentenfaktors in einem laufenden Vertragsverhältnis nicht zulässig sei (Az: 26 O 12/22).

Die Klausel, die zur Rentenkürzung führte, erlaubte dem Versicherer, den Rentenfaktor zu senken, wenn unvorhergesehene Umstände, wie eine stark erhöhte Lebenserwartung oder eine dauerhaft niedrige Rendite der Kapitalanlagen, die langfristige Erfüllbarkeit der Rentenzahlung gefährden. Dabei legte die Klausel genau fest, wie weit die Monatsrente herabgesetzt werden durfte, um die langfristige Erfüllbarkeit zu gewährleisten.

Das Landgericht Köln erklärte diese Klausel für unwirksam, da sie einseitig die Interessen der Versicherungsgesellschaft bevorzugt und keine Möglichkeit vorsieht, den Rentenfaktor bei günstigen Entwicklungen wieder anzuheben. Das Urteil wurde rechtskräftig, da der Versicherer zunächst Berufung eingelegt, diese jedoch später zurückgezogen hat. Allerdings bleibt die Signalwirkung eines Urteils eines Landgerichts hinter der eines Urteils eines Oberlandesgerichts zurück.

Die Verbraucherzentralen sehen in solchen Klauseln einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der Versicherungsnehmer und gehen daher rechtlich gegen solche Praktiken vor. Die Klärung vor dem Bundesgerichtshof wird erwartet, um Klarheit darüber zu schaffen, ob solche Klauseln generell den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder ob sie als unzulässig gelten. In jedem Fall zeigt dieser Fall, dass eine rechtliche Auseinandersetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Bedeutung ist, um ihre Rechte im Versicherungsbereich zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie zünftig andere Gerichte dieser wegweisenden Entscheidung folgen werden.

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