📉 Rückforderung der November- und Dezemberhilfe: Was Sie jetzt tun müssen – inklusive Checkliste
- 3 Minuten Lesezeit
Viele Unternehmen in Hessen und Sachsen erhalten derzeit Rückforderungsbescheide zur Corona-November- oder Dezemberhilfe. Was steckt dahinter – und wie können Sie sich wehren? Wir zeigen, wie Sie richtig reagieren – mit einem Musterschreiben und der Möglichkeit zur kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei.

Ohne Widerspruch und Klage folgt die Bestandskraft des Bescheides durch Zeitablauf. Die RĂĽckzahlung ist garantiert zu leisten.
📌 Was waren November- und Dezemberhilfe?
Die November- und Dezemberhilfen wurden Ende 2020 eingeführt, um Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige zu unterstützen, die von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen waren. Sie erhielten bis zu 75 % des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat – teils pauschal, teils auf Antrag.
➡️ Zielgruppe: Unternehmen mit coronabedingter Schließung oder massiven Umsatzeinbußen.
➡️ Förderhöhe: Für Soloselbstständige bis 5.000 €, Unternehmen je nach Größe entsprechend mehr.
➡️ Antragstellung: Über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder selbst bei Soloselbstständigen.
⚠️ Warum kommt jetzt ein Rückforderungsbescheid?
Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum die zuständigen Stellen aktuell zur Rückzahlung auffordern. Hier die häufigsten:
âť— Fehlende Schlussabrechnung
Wer die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht hat (Deadline war der 30. Juni 2023), muss die komplette Hilfe zurückzahlen – auch wenn sie berechtigt war.
âť— Ăśberkompensation
Wenn der tatsächliche Umsatzausfall geringer war als prognostiziert, wurde zu viel Hilfe ausgezahlt. Die Differenz muss zurückgezahlt werden.
âť— Falsche Angaben
Wurden bei Antragstellung Umsätze, Beschäftigtenzahlen oder Verluste falsch angegeben, kann dies zur Rückforderung führen – in gravierenden Fällen droht Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
❗ Steueroasen-Erklärung
Bei Verstoß gegen die Erklärung zu sogenannten Steueroasen kann eine Rückzahlung in voller Höhe verlangt werden.
âť— Falsche Umsatzprognosen
Anträge wurden auf Basis geschätzter Umsätze gestellt. Starke Abweichungen zur Realität können rückwirkend als unberechtigt gelten.
âť— Ăśberschreitung der Beihilfeobergrenze
Pro Unternehmen gelten Beihilfe-Höchstgrenzen (z. B. 1,8 Mio. € für Kleinbeihilfen). Wurden diese überschritten, droht die Rückzahlung.
❗ Falsche Anwendung der Förderkriterien
Auch ein Fehler der Behörde bei der Bewilligung kann zur Rückforderung führen.
âť— Rechtswidrige Schlussbescheide
Inhaltlich oder formal fehlerhafte Rückforderungsbescheide können rechtswidrig sein – ein Widerspruch kann sich lohnen!
🧾 Was Sie jetzt tun sollten – Schritt für Schritt
âś… Schritt 1: Ruhe bewahren & Bescheid prĂĽfen
Lesen Sie den RĂĽckforderungsbescheid genau. PrĂĽfen Sie die BegrĂĽndung: Geht es um fehlende Schlussabrechnung, Ăśberkompensation, falsche Angaben?
âś… Schritt 2: Fristen notieren
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Wird diese verpasst, wird der Bescheid bestandskräftig. In einigen Bundesländern gibt es kein Widerspruchsverfahren, dort muss direkt Klage erhoben werden.
✅ Schritt 3: Jetzt handeln – mit anwaltlicher Unterstützung
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihren Bescheid, helfen bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und klären, ob sich ein Vorgehen lohnt.
đź§° Checkliste fĂĽr RĂĽckforderungsbescheide
✅ Rückforderungsbescheid sorgfältig durchgelesen
âś… Zustellung erfolgte wann? Frist fĂĽr Rechtsmittel berechnet?
✅ Höhe der Hilfe und erhaltene Zahlungen geprüft
✅ Umsatzentwicklung & Fördervoraussetzungen dokumentiert
âś… Schlussabrechnung vorhanden oder fristgerecht eingereicht?
âś… Entscheidung: Widerspruch oder Klage?
âť“ FAQ: RĂĽckzahlung der November-/Dezemberhilfe
Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?
Dann wird der Rückforderungsbescheid bestandskräftig – und das Geld muss gezahlt werden, ggf. mit Mahnung oder Vollstreckung.
Was, wenn ich keine Schlussabrechnung eingereicht habe?
Dann wird meist der volle Förderbetrag zurückgefordert.
Wie schnell muss ich handeln?
Die Widerspruchs- oder Klagefrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung. Schnell handeln ist also essenziell.
Ăśbernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen: Ja. Wir übernehmen kostenlos die Deckungsanfrage. Voraussetzung ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ohne Subventionsausschluss.
đź“© Direkt Kontakt aufnehmen ĂĽber:
👉 www.tes-legal.de
Artikel teilen: