Samen- und Eizellspende in Österreich weiterhin verboten

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Auch in Deutschland ist keine Änderung zu erwarten.

Urteil des EGMR- 57813/00: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte das geltende Verbot von Eizell- und Samenspenden in Österreich. Eizellspenden sind auch in Deutschland verboten. Damit wies der EGMR die Klage zweier österreichischer Frauen ab, die mit ihren Partnern auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können. Beide Paare wählten den Weg der künstlichen Befruchtung - das eine Paar mit einer gespendeten Eizelle, das andere mit gespendeten Samen.

In Österreich ist beides verboten. Dies greife unzulässig in ihr Recht auf Privatleben ein, argumentierten sie. Der EGMR gab in der 1. Instanz mit einem Kammerurteil vom 1.04.2010 - 57813/00 den Beschwerden der österreichischen Frauen gegen das Verbot der Samen- und Eizellspende statt. Die österreichische Regierung rief daraufhin die Große Kammer des EGMR an, die nun die Klagen der Frauen abwies und der Regierung Recht gab. In dem aktuellen Urteil heißt es, dass das Verbot nicht das in den Menschenrechtskonventionen geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens verletze. Die Richter sahen es als nach wie vor problematisch an, dass es bei der Eizellspende zu einer „Aufspaltung der Mutterschaft" (genetische Mutter und die, die das Kind austrägt) komme. Die Richter urteilten weiterhin, dass der österreichische Gesetzgeber „sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten mit seiner grundsätzlichen Herangehensweise bemüht".

In Deutschland stellt sich die Rechtslage wie folgt dar: Die Eizellspende verstößt hier gegen das Embryonenschutzgesetz (§1 Abs.1 Nr.1 ESchG) und ist damit verboten. Bei Paaren ist die Zeugung eines Kindes mit fremden Samen grundsätzlich erlaubt.

In Europa ist die Eizellspende in den deutschsprachigen Ländern und Italien verboten. In den anderen Ländern ist es entweder explizit erlaubt oder es gibt keinerlei Regelung. Wer im Ausland diesen Weg der künstlichen Befruchtung wählt, sollte in Deutschland genau darauf achten, dass sich der behandelnde Gynäkologe in Deutschland bei der Begleitung in der Schwangerschaft mit dem Thema auskennt, da gerade bei der Medikamentengabe auf Besonderheiten zu achten ist.

Rechtsanwältin Julia Fellmer

Fachanwältin für Medizinrecht

Düsseldorfwww.tondorfboehm.de


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