Schützen Sie Ihr Vermögen vor Krisen und Insolvenzen im Wege der Asset Protection

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Was ist Asset Protection?


Asset Protection bezeichnet die rechtliche Gestaltung und Strukturierung von Vermögenswerten, um diese vor dem Zugriff durch Gläubiger, insbesondere im Insolvenzfall, zu schützen. Das Ziel ist, das Vermögen rechtzeitig und gesetzeskonform so zu sichern, dass es im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse fällt.


Tipps zur Asset Protection:

1. Vermögenswerte frühzeitig umstrukturieren:

Eine wirksame Vermögensabsicherung muss rechtzeitig erfolgen. Kurz vor einer drohenden Insolvenz vorgenommene Übertragungen können als gläubigerbenachteiligend angefochten werden (§ 133 InsO - Insolvenzanfechtung). Ein langfristiger Plan ist entscheidend.


2. Nutzung von Eheverträgen und Schenkungen:

Durch klug gestaltete Eheverträge oder Schenkungen können Vermögenswerte geschützt werden. Beispielsweise kann die Übertragung von Vermögenswerten auf den Ehepartner oder die Kinder als Geschenk gestaltet werden. Wichtig ist hierbei, die Schenkung rechtzeitig durchzuführen, da sie sonst anfechtbar sein kann.


3. Errichtung von Trusts oder Familienstiftungen: 

Trusts und Familienstiftungen können eine gute Möglichkeit sein, Vermögen rechtlich abzusichern. Diese Strukturen müssen jedoch sorgfältig und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gegründet werden, um wirksam zu sein und nicht als Scheintransaktion angefochten zu werden.


4. Einsatz von Haftungsbeschränkungen: 

Die Wahl der richtigen Rechtsform für das Unternehmen ist entscheidend. Beispielsweise kann eine GmbH oder UG die persönliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken. Eine Holding-Struktur kann das Risiko weiter streuen.


5. Vermögenswerte außerhalb des Insolvenzverwalterzugriffs halten:

Auch internationale Strukturen wie Offshore-Gesellschaften können zum Schutz des Vermögens beitragen. Hierbei ist jedoch besondere Vorsicht geboten, da diese Modelle schnell in einen rechtlichen Graubereich fallen können und eine genaue rechtliche Beratung erforderlich ist.


6. Absicherung durch Versicherungen:

Spezielle Versicherungen, wie z.B. Berufshaftpflichtversicherungen oder D&O-Versicherungen, können helfen, persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.


Wichtiger Hinweis: Asset Protection muss immer im Einklang mit dem geltenden Recht stehen. Versuche, Vermögenswerte in betrügerischer Absicht zu verschleiern oder Gläubiger absichtlich zu benachteiligen, sind strafbar und führen zu einer Anfechtung der Maßnahmen. Es ist ratsam, immer eine fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die gewählten Maßnahmen zulässig und wirksam sind.

Wir, die Kanzlei BT Rechtsanwälte PartGmbB, stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite und beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Asset Protection. Vereinbaren Sie einen Termin unter 

info@bt-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 0202 69867611.


Marcel Timper

Rechtsanwalt  

Partner der Kanzlei BT Rechtsanwälte PartGmbB  


Foto(s): RA Marcel Timper / BT Rechtsanwälte PartGmbB


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