Schuldeneintreibung durch Anwalt

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Jemand schuldet Ihnen Geld? Wenn das erste außergerichtliche Schreiben nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist die Inanspruchnahme eines Anwalts oft der nächste Schritt, um ausstehende Forderungen einzutreiben.

Anbei der übliche Weg, der beschritten werden sollte, wenn jemand Ihnen Geld schuldet.


    1.    Außergerichtliches Schreiben:

Ein freundliches, aber bestimmtes Schreiben mit Fristsetzung an den Schuldner kann oft den Weg zur außergerichtlichen Einigung ebnen. Falls dies nicht gelingt, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

    2.    Anwaltliche Unterstützung:

Ein Anwalt bringt nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch die nötige Autorität mit, um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen. Durch professionelle Kommunikation kann der Anwalt die Situation klären und den Schuldner zur Zahlung auffordern.    

3.    Mahnbescheid und Klage:

Mit anwaltlicher Unterstützung kann ein Mahnbescheid beantragt werden. Im Falle der Nichtzahlung erfolgt der nächste Schritt mit einer Klage. Der Anwalt wird das rechtliche Vorgehen übernehmen und vor Gericht die Interessen seines Mandanten vertreten.   

 4.    Gerichtsvollzieher:

Nach einem erfolgreichen Urteil beauftragt der Anwalt einen Gerichtsvollzieher, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Dieser kann Konten pfänden und andere Vermögenswerte des Schuldners sichern.
Die Expertise eines Anwalts kann entscheidend sein, um den Prozess effizient zu gestalten und das geschuldete Geld einzutreiben. Oftmals zeigt allein die Präsenz eines Anwalts dem Schuldner, dass die Angelegenheit ernst genommen wird.


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