Schummel-Diesel bei Audi: Software-Update ist für Fahrzeughalter jetzt Pflicht

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Mit zwei Beschlüssen vom 17.08.2018 (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Fahrzeughalter, in deren Diesel-Fahrzeug eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut ist, dazu verpflichtet sind, die fehlerhafte Software durch ein Update nachbessern zu lassen. Sollten die Fahrzeughalter dieser Pflicht nicht nachkommen, erlischt die Typengenehmigung.

Kraftfahrtbundesamt: Hersteller zu kostenfreier Durchführung der Software-Updates verpflichtet

Im konkreten Fall hatten zwei Halter von Dieselfahrzeugen der Marke Audi, deren Autos vom Diesel-Skandal betroffen waren, keine Software-Updates vornehmen zu lassen und stellten stattdessen Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Das Kraftfahrtbundesamt hatte im Zuge des Abgasskandals den Hersteller bereits dazu verpflichtet, „die unzulässige Abschalteinrichtung … die zu Abgasmanipulationen führt … zu entfernen, um die Übereinstimmung mit dem ursprünglich genehmigten Typ wiederherzustellen“, wie es in der Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.08.2018 hieß.

Zwangsgeld oder Fahrverbot: Auch Fahrzeughalter werden in die Pflicht genommen

Den beiden Fahrzeughaltern war durch die Straßenverkehrsbehörden die schriftliche Aufforderung zugegangen, an ihren Fahrzeugen Software-Updates vornehmen zu lassen. Dieser Aufforderung kamen die Fahrzeughalter nicht nach. Auch nahmen sie nicht an der kostenfreien Rückrufaktion des Herstellers teil. Daraufhin entschied das OVG in einem der beiden Fälle auf Fahrverbot und untersagte den „Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr“. Im zweiten Fall setzte das OVG eine letzte Frist für das Aufspielen des Software-Updates und drohte ein Zwangsgeld an. Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz lehnte das OVG ab und ordnete stattdessen die sofortige Vollziehung an. Die Fahrzeughalter zeigten sich verständnislos – nach ihrer Auffassung sei „die sofortige Durchsetzung nicht geboten … weil das einzelne Fahrzeug nur geringfügig zur Stickstoffdioxid-Belastung beitrage“. Von dieser Argumentation zeigte sich das OVG jedoch völlig unbeeindruckt: „Nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sei der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalte“.

Fazit: Beratung lohnt sich für Fahrzeughalter – Strafen entgehen und Ansprüche geltend machen 

Ignorieren zwecklos: Der Abgasskandal holt jeden, der ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung besitzt, irgendwann ein. Fahrzeughalter mit betroffenen Kfz sollten im Zweifelsfall juristische Hilfe hinzuziehen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und dadurch für sich das Beste herauszuholen. Die Anwälte der Bernd Rechtsanwalts GmbH stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und bieten Ihnen gern eine kostenfreie Erstprüfung Ihres Falls an.


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