Serbien: Vorübergehende Begrenzung der Zinssätze für Immobilienkredite

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Die Nationalbank Serbiens hat am 11.9.2023 den Beschluss über vorübergehende Bestimmungen für Banken bei der Vergabe von Immobilienkredite an Privatpersonen erlassen. Demnach wird der Zinssatz für Kreditnehmer, die ihren ersten Immobilienkredit mit variablem Zinssatz erhalten, dessen Vertragswert 200.000,00 EUR nicht übersteigt und der hypothekarisch abgesichert ist, begrenzt.

Für diese Kreditnehmer wird der Nominalzinssatz ab der diesjährigen Oktoberrate für 15 Monate vorübergehend begrenzt. Nach Ablauf der Geltungsdauer dieses Beschlusses sind die Banken nicht mehr berechtigt, vom Kreditnehmer Zinsen einzufordern, die sie im Zusammenhang mit der Anwendung des in diesem Beschluss vorgesehenen Zinssatzes nicht berechnet haben.

Für Immobilienkredite, die ab dem 30. Juli 2022 gewährt wurden, darf der nominale Zinssatz 4,08 % nicht übersteigen, was für diese Kreditnehmer eine Senkung der Zinssätze von 10 % auf über 25 % bedeutet.

Für Immobilienkredite, die ab dem 31.7.2022 vor Inkrafttreten des Beschlusses bewilligt wurden und deren Nominalzinssatz 4,08 % übersteigt, zahlen die Kreditnehmer bis Dezember 2024 reduzierte Kreditraten mit Zinsen nach dem ursprünglichen Tilgungsplan. Damit sind diese Kreditnehmer auch vor weiteren Erhöhungen ihrer Kreditraten geschützt.

Die Erhöhung des Zinssatzes ist begrenzt, d.h. bei einer Senkung des variablen Zinssatzes sind die Banken verpflichtet, die Höhe des Zinssatzes gemäß dem abgeschlossenen Immobilienkreditvertrag anzupassen.

Darüber hinaus sind die Banken verpflichtet, während der Geltungsdauer dieses Beschlusses jedem Finanzdienstleistungsnutzer auf Antrag die Möglichkeit einzuräumen, seinen Immobilienkredit unabhängig von der Höhe der vorzeitigen Rückzahlung ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Der Beschluss trat am 13. September 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.


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