Sexuelle Beziehung zwischen Lehrer und Schüler - Wichtige Hinweise vom Fachanwalt für Strafrecht

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Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern ist durch ein besonderes Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis geprägt. In Deutschland gelten strenge gesetzliche Regelungen, um Schüler vor möglichen Übergriffen zu schützen und Machtmissbrauch in solchen pädagogischen Beziehungen zu verhindern. Doch was passiert, wenn es zu einer sexuellen Beziehung zwischen Lehrer und Schüler kommt? Unter welchen Umständen ist dies strafbar und welche weiteren Folgen können drohen? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Bestimmungen und gibt Hinweise für Betroffene.

Gesetzliche Grundlagen: § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

Nach § 174 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer als Lehrer oder eine vergleichbare Vertrauensperson sexuelle Handlungen mit Schutzbefohlenen vornimmt. Als Schutzbefohlene gelten unter anderem minderjährige Schüler, da sie sich in einem erzieherischen Abhängigkeitsverhältnis befinden. Selbst bei Einvernehmlichkeit zwischen den Beteiligten kann eine solche Beziehung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da das Gesetz das Machtverhältnis und die potenzielle Beeinflussbarkeit der Schüler in den Vordergrund stellt. Bei einem Verstoß drohen dem Lehrer bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Wann ist die Beziehung strafbar?

Die Strafbarkeit einer Beziehung zwischen Lehrer und Schüler hängt vom Alter des Schülers und vom bestehenden Abhängigkeitsverhältnis ab:

  • Minderjährige Schüler: Bei Schülern unter 18 Jahren liegt per Gesetz eine Schutzbefohlenenstellung vor, die jegliche sexuelle Beziehung zu Lehrern grundsätzlich als Missbrauch wertet.
  • Volljährige Schüler: Ist der Schüler bereits volljährig, hängt die Strafbarkeit davon ab, ob das Abhängigkeitsverhältnis noch besteht. Befindet sich der Schüler etwa in der Ausbildung oder im direkten Unterricht durch die betreffende Person, kann der Straftatbestand weiterhin erfüllt sein.
  • Ende des Abhängigkeitsverhältnisses: Verlassen Schüler die Schule oder beenden sie ihre Ausbildung, endet das Abhängigkeitsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Beziehung meist nicht mehr strafbar, auch wenn sie kurze Zeit nach dem Ausscheiden aus der Schule beginnt.

Weitere Konsequenzen für Lehrer: Disziplinarverfahren und berufliche Sanktionen

Neben der strafrechtlichen Verfolgung müssen Lehrer bei einer solchen Beziehung auch mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Schulen und Schulbehörden setzen hohe ethische Standards an, die über die strafrechtlichen Bestimmungen hinausgehen. Ein Verstoß gegen diese Standards, etwa durch eine intime Beziehung zu einem Schüler, kann als Vertrauensmissbrauch und Verletzung der Berufspflichten gewertet werden. Disziplinarmaßnahmen, die von einer Abmahnung bis zur Kündigung reichen, sind gängige Reaktionen. In gravierenden Fällen droht sogar ein Berufsverbot, wenn die zuständigen Stellen entscheiden, dass der Lehrer für den pädagogischen Beruf ungeeignet ist.

Unterschiedliche Sichtweisen der Bundesländer

Deutschlandweit gelten zwar einheitliche gesetzliche Bestimmungen, jedoch setzen die Bundesländer die Regeln teils unterschiedlich um. Einige Bundesländer haben zusätzliche Richtlinien eingeführt, die das Verhalten zwischen Lehrern und Schülern weiter reglementieren. Diese dienstrechtlichen Vorgaben verschärfen oft die Konsequenzen und bieten weniger Toleranz gegenüber Verstößen.

Verteidigungsansätze bei einer Anzeige

Lehrer, die mit einer Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen konfrontiert werden, sollten umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und keine unüberlegten Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden machen. Bei strafrechtlichen Vorwürfen kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend sein, um die Verteidigungsstrategie bestmöglich aufzubauen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann etwa prüfen, ob tatsächlich ein Abhängigkeitsverhältnis bestand oder ob die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nicht gegeben sind.

In Fällen, in denen der Schüler volljährig und das Abhängigkeitsverhältnis bereits beendet war, lässt sich gegebenenfalls eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Auch bei minderjährigen Schülern kann die Verteidigung darauf abzielen, die genauen Umstände und das Verhältnis im Detail zu klären, um die strafrechtliche Relevanz zu bewerten.

Vorgehen im Falle einer Vorladung oder Anzeige

Erhält ein Lehrer eine Vorladung oder Anzeige wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch nach § 174 StGB, sollte er zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und die weiteren Schritte mit einem Anwalt besprechen. Ohne Akteneinsicht ist es für Betroffene nahezu unmöglich, die Details des Tatvorwurfs genau zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungen analysieren und eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Strafverteidiger

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld aufgrund einer Beziehung zwischen Lehrer und Schüler mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert wird, ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, berät bundesweit in strafrechtlichen Angelegenheiten und steht mit seiner Erfahrung in schwierigen und sensiblen Fällen zur Verfügung. Dr. Bunzel verfügt über Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und kennt die Besonderheiten solcher Sachverhalte, die oft weitreichende berufliche und private Folgen haben.

Kontaktieren Sie Dr. Maik Bunzel für eine erste kostenfreie Beratung unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Sie können ihn auch jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular erreichen. Ein erstes Orientierungsgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte und Verteidigungsoptionen zu informieren und die nächsten Schritte zu planen.

Foto(s): Maik Bunzel

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