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Sinnlose Gesetze oder doch schlaue Regeln?

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Seit Menschen zusammenleben, gibt es Gesetze. Und so wuchsen im weltweit wuchernden Paragrafendschungel auch einige vordergründig verrückt anmutende Rechtsblüten, die etwa Wale mit der Queen vereinen oder Franzosen gar das Küssen verbieten.

Küssen verboten im Land der Liebe

Nichts verbindet Liebende stärker als ein Kuss. Das wissen besonders unsere französischen Nachbarn - so sehr, dass eine innige Art des Küssens ihren Namen trägt. Aber nicht nur den French Kiss, sondern Liebkosen generell verbietet dort seit 1910 ein Gesetz - zum Glück nur am Bahnsteig. Wieso gerade da bitte? Nun, jeder weiß: Züge bringen Menschen zusammen und trennen sie. Nur die Liebe war oft stärker – jedenfalls bis zum Knutschverbot, um verspätete Abfahrten durch das einst noch übliche Warten auf verliebte Passagiere zu beenden. Heute hingegen kümmert das Küssen keinen mehr, erst recht nicht den abfahrenden Zug.

Und Sterben darf auch keiner

Es gibt fast nichts, was Gesetze nicht regeln - oft indem sie etwas verbieten. Zum Beispiel das Sterben - das untersagte etwa die Satzung der französischen Gemeinde Sarpourenx ihren Bewohnern. Doch während die Todesstrafe für viele unzweifelhaft zu den verrücktesten Regelungen gehört, hat die Verurteilung zum Leben keinen derart makaberen als vielmehr feinsinnigen Hintergrund.  Denn das Sterbeverbot war ein publikumsträchtiger Protest. Nichts anderes als die freche Antwort auf ein zuvor ergangenes Urteil, das der Gemeinde eine Friedhofsvergrößerung verboten hatte. Und wo somit kein Platz für weitere Tote ist, da darf es sie nicht geben. Wäre es doch so einfach.

It's Royal Fish! Also, Finger weg von Walen

Ein Sterbeverbot gilt übrigens auch im britischen Parlamentsgebäude. 2008 wählten die Briten es zu ihrem verrücktesten Gesetz. Immerhin auf Platz sieben schaffte es folgende immer noch geltende Regel: Köpfe gestrandeter Wale gehören dem König, die Schwanzpartie der Königin. Was macht Queen Elizabeth inzwischen wohl weniger, ihre Vorgängerinnen aber umso versessener auf das Hinterteil eines an der Küste angeschwemmten großen Fisches? Die Antwort lautet Mode. Klar, oder? Nun, Wale gelten wie Störe und weiteres Meeresgetier seit mehr als 700 Jahren als Royal Fish, sind also dem Königshaus vorbehalten. Und die Walknochen dienten dabei dazu am Hofe übliche Korsette herzustellen. Jetzt wollen Sie sicher noch gerne etwas zum Sterbeverbot wissen? Nun, Ziel war hier vermutlich die Verhinderung teurer Staatsbegräbnisse.

Achtung, Hände runter in New York!

Von einigen bestimmt erwartet, kommt jetzt der inoffizielle Meister irrer Regeln: die USA. So sollten Sie in New Yorker Aufzügen die Hände falten. Im Übrigen sind sie nicht verpflichtet, mit jemandem zu reden. Eine fromme Regel zur Ermöglichung des stillen Gebets? Der Glaube wurzelt schließlich tief in der amerikanischen Geschichte. Nicht wirklich – die Vorschrift ist eher der New Yorker Seele geschuldet. Denn die setzt nämlich beim Reden gern die Hände ein. Denkbar gefährlich auf beengtem Raum – wie insbesondere im Lift. Im Übrigen wurde auch schon mal das Herabspringen von Hochhäusern mit dem Tode bestraft.

Schießen in den USA? Ja, aber bloß keine Kamele

Verweilen wir noch kurz in den Vereinigten Staaten, machen allerdings einen Trip in die Wüste Arizonas. Wie in der sprichwörtlichen Normenwüste, sprießt auch hier eine skurrile Blüte juristischer Geisteskraft. Sie lautet: Kamele schießen verboten! Ja, da hat sich der Gesetzgeber mal wieder nichts gedacht, denken jetzt manche. Das alte Trampeltier läuft doch allenfalls in der Wüste Gobi oder der Sahara rum. Prinzipiell ja, hätte es nicht das U.S. Army Camel Corps gegeben. Das sollte vor knapp 150 Jahren die Kriegstauglichkeit der aus Tunesien importierten Wüstenschiffe erproben. Ein Fehlschlag, was eher am schwierigen Verhältnis der Tiere mit den Soldaten als am Klima lag. Denn ihre zivilen Nachfahren erfreuen sich heute – nicht zuletzt dank des Schießverbots – immer noch an ihrer neuen Heimat.

Vollkommene Banane? Nur krumme Gurken wieder erlaubt

Der EU sei Dank können auch wir den USA in punkto verrückter Vorschriften einiges an Paroli bieten. Mittlerweile legendär: die Gurkenkrümmungsverordnung aus dem Jahr 1989. Immerhin zehn Jahre lang bestimmte sie zulässige Form und Farbe des Gemüses. Ein Beweis besonders stupider Regelungswut? Händler und Bauern wird die Aufhebung sicherlich erleichtert haben. Weit gefehlt – das Gegenteil war der Fall. Denn die einheitliche Form führte nicht nur zu besser vermarktbaren Qualitätsklassen, das nun weitgehend gerade Gewächs ließ sich auch leichter in Kisten verpacken. Ihr formverwandter Obstvetter, die Banane, darf sich dagegen wie unter anderem auch Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Kiwis, Pfirsiche, Nektarinen, Paprika und Tomaten entsprechenden Verordnungen beugen.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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