Supervermächtnis statt Berliner Testament: Mehr Freiheit und Steuerersparnis bei der Nachlassplanung

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Immer mehr Ehepaare suchen nach Alternativen zum traditionellen Berliner Testament. Eine moderne und flexible Lösung bietet das sogenannte Supervermächtnis – mit Vorteilen sowohl für den länger lebenden Partner als auch für die Kinder.


Warum sich das Berliner Testament überlebt hat


Früher galt es als Standardmodell: Im Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder werden erst beim Tod des zweiten Elternteils berücksichtigt. Diese Regelung erscheint zunächst sinnvoll – doch sie bringt erhebliche steuerliche und praktische Nachteile mit sich.


Zum einen haben die Kinder beim Tod des erstversterbenden Elternteils Anspruch auf ihren Pflichtteil, was zu Konflikten und Liquiditätsproblemen führen kann. Zum anderen bleibt der überlebende Ehegatte durch die sogenannte Bindungswirkung festgelegt – er kann die testamentarische Regelung in der Regel nicht mehr ändern, selbst wenn sich familiäre oder wirtschaftliche Umstände ändern.

Darüber hinaus bleibt ein wesentlicher steuerlicher Vorteil ungenutzt: Während nur der Ehepartner seinen Freibetrag von 500.000 Euro ausschöpfen kann, verfallen die Freibeträge der Kinder in Höhe von je 400.000 Euro häufig ungenutzt – sofern sie keinen Pflichtteil geltend machen.

Das Supervermächtnis – eine clevere Alternative

Das Supervermächtnis ist ein erbrechtliches Gestaltungsinstrument, das mehr Flexibilität erlaubt: Auch hier wird der Ehepartner zunächst Alleinerbe. Doch zusätzlich wird ein Vermächtnis zugunsten der Kinder angeordnet, das vom überlebenden Elternteil erfüllt werden muss – in Art, Zeitpunkt und Umfang jedoch weitgehend nach eigenem Ermessen.


Die Kinder erhalten dadurch einzelne Vermögenswerte oder Geldbeträge aus dem Nachlass des zuerst Verstorbenen, ohne Erben zu sein. Das hat zwei große Vorteile:


  1. Es entsteht keine Erbengemeinschaft – der überlebende Partner kann frei über das geerbte Vermögen verfügen.
  2. Die steuerlichen Freibeträge der Kinder können gezielt genutzt werden, ohne dass Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden müssen.

Mehr Gestaltungsspielraum für den überlebenden Ehegatten

Das Supervermächtnis lässt sich flexibel an die Lebenswirklichkeit anpassen: So kann der überlebende Partner etwa entscheiden, erst Jahre nach dem Erbfall eine Vermächtniszahlung an die Kinder zu leisten – etwa wenn sich deren Lebenssituation verändert hat oder wenn der eigene Pflegebedarf geklärt ist.

Wichtig ist allerdings eine präzise Formulierung im Testament. Ohne klare Regelung kann das Finanzamt die Vermögensübertragung als Schenkung werten – mit steuerlichen Nachteilen. Es empfiehlt sich deshalb, im Testament

  • einen Mindestbetrag für die Vermächtnisse zu benennen,
  • sowie einen konkreten spätesten Zeitpunkt für die Erfüllung – z. B. fünf Jahre nach dem Erbfall oder ein bestimmter Geburtstag des überlebenden Ehegatten.

Fazit: Moderne Nachlassplanung mit Weitblick

Das Supervermächtnis bietet eine zeitgemäße Lösung für Paare, die den überlebenden Partner absichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile für die nächste Generation nutzen möchten. Es kombiniert Flexibilität, Gestaltungsfreiheit und rechtliche Sicherheit – sofern es fachgerecht aufgesetzt wird.


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