Testament mit Italienbezug: Wie Sie sicherstellen, dass deutsches Erbrecht gilt
- 2 Minuten Lesezeit
Immer mehr Deutsche leben im Ausland oder besitzen dort Immobilien – insbesondere in Italien. Was viele nicht wissen: Im Erbfall gilt ohne besondere Regelung oft das italienische Erbrecht. Wer deutsches Erbrecht anwenden will, muss rechtzeitig handeln – mit einer wirksamen Rechtswahl.
⚖️ Was regelt die EU-Erbrechtsverordnung?
Seit 2015 gilt in grenzüberschreitenden Fällen die EU-Erbrechtsverordnung (VO (EU) Nr. 650/2012). Diese bestimmt, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt, wenn der Erblasser Vermögen in mehreren Ländern hat oder seinen Wohnsitz im Ausland.
Grundsatz: Es gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt hatte.
(Art. 21 EU-ErbVO)
➡️ Ein deutscher Staatsangehöriger, der dauerhaft in Italien lebt, unterliegt damit grundsätzlich dem italienischen Erbrecht.
✅ Rechtswahl: So sichern Sie deutsches Erbrecht – auch im Ausland
Die Lösung bietet Art. 22 EU-ErbVO:
„Eine Person kann das Recht des Staates wählen, dem sie angehört.“
➡️ Nur wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann deutsches Erbrecht für seinen gesamten Nachlass wählen.
Wichtig:
Die Rechtswahl muss ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag erklärt werden.
🛑 Ohne deutsche Staatsangehörigkeit keine Rechtswahl zu deutschem Recht
Die Rechtswahl ist ausschließlich Staatsangehörigen vorbehalten.
Ein italienischer Staatsbürger, der in Deutschland lebt, kann deutsches Erbrecht nicht wirksam wählen – es sei denn, er hat die deutsche Staatsangehörigkeit (auch doppelt möglich).
🏠 Besonderheit bei Immobilien in Italien
Auch wenn eine Immobilie in Italien liegt, können Sie durch eine wirksame Rechtswahl sicherstellen, dass deutsches Erbrecht gilt – z. B. bei:
Berliner Testament
Vor- und Nacherbschaft
Abweichungen vom Pflichtteilsrecht, wie es in Italien zwingender geregelt ist
Die italienische Formvorschrift (z. B. notarielle Erbanmeldung) bleibt bestehen – aber das materielle Recht bleibt deutsch, wenn korrekt geregelt.
📌 Fazit: Die richtige Gestaltung schützt Ihr Erbe – auch über Grenzen hinweg
Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind und im Ausland leben oder dort Vermögen besitzen (z. B. Haus in Italien), sollten Sie nicht auf die Rechtswahl verzichten.
Nur so stellen Sie sicher, dass deutsches Erbrecht gilt – mit allen Gestaltungsmöglichkeiten.
📩 Ich berate Sie gerne bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments mit Rechtswahl zum deutschen Recht.
Ob Sie in Italien wohnen, dort ein Ferienhaus besitzen oder eine internationale Familie absichern möchten – sprechen Sie mich einfach an!
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