Thema Erbrecht - Reicht eine notarielle Vollmacht über den Tod hinaus, um ein Grundstück umzuschreiben?

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Frage: Reicht auch eine notarielle Vollmacht über den Tod hinaus, um ein Grundstück auf sich als Erben umzuschreiben?

Die Antwort lautet ja!

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit Beschluss vom 25.03.2024 – (15 Wx 2176/23) folgenden Fall entschieden:

Im vorliegenden Fall hat der Erblasser seiner Ehefrau eine Generalvollmacht erteilt, die durch das Ableben des Vollmachtgebers nicht erlöschen sollte (eine sogenannte transmortale Vollmacht). Die Ehefrau wurde Alleinerbin. Sie beantragte mit der Generalvollmacht die Umschreibung des Grundbesitzes im Grundbuch.


Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück mit der Begründung, dass die erteilte Vollmacht erloschen sei und die Grundbuchberichtigung daher nur im Wege der Grundbuchberichtigung mittels eines Erbscheines eingetragen werden könne.


Die Erbin legte sodann Beschwerde ein.

Die Beschwerde hat in der Sache auch Erfolg, da die Voraussetzungen für die Eintragung der Antragstellerin als Eigentümerin gegeben sind, insbesondere die Einigung, die von der Erbin als Vertreterin der Erben ihres Ehemanns erklärt worden ist, in grundbuchgemäßer Form nachgewiesen wurde.


Die Erbin hat eine vom Erblasser erteilte notarielle Generalvollmacht als Nachweis vorgelegt. Diese war ausdrücklich auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig.


Das Grundbuchamt muss auch vom Fortbestand dieser transmortalen Vollmacht ausgehen, da diese ihre Legitimationswirkung nicht verloren hat. Die Ehefrau konnte sich als Erbin und Bevollmächtigte aufgrund der Vollmacht wirksam vertreten. Die Ehefrau hat Eigentum erworben; entweder durch die Eintragung aufgrund des Erbscheins im Grundbuch oder durch die Vertretung als Erbin bei der Übertragung. Somit kann die Ehefrau wählen, ob sie anhand der Vollmacht oder eines Erbscheins die Grundbuchberichtigung vornimmt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

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