Tod durch Verkehrsunfall! Italien führt einen neuen Straftatbestand ein

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Mit letzter Lesung wurde am 2. März im Senat im Rom endgültig das Gesetz verabschiedet, mit welchem der neue Straftatbestand des Todes durch Verkehrsunfall eingeführt wurde. Ob dies nun zu weniger Verkehrstoten führt wird sich zeigen.

Tatsache ist, dass nach Veröffentlichung des Textes im Amtsblatt der Republik, für all jene Autofahrer die einen Unfall mit Todesfolgen verursachen ein neues Zeitalter anbricht. Aber nicht nur die Todesfolgen führen zu einer höheren Strafe, auch bei schweren Verletzungen kommt der Straftatbestand zum Tragen.

Im Strafgesetzbuch wird nach dem allgemeinem Artikel 589, der das Tötungsdelikt regelt, nun der Artikel 589-bis eingeführt: Wer den Tod einer Person durch die Verletzung einer Verhaltensvorschrift der Straßenverkehrsordnung verursacht, wird mit einer Haftstrafe von 2 bis 7 Jahren bestraft. Erhöht wird die Strafe, wenn der Lenker betrunken war oder unter Drogeneinfluss gestanden ist, dann drohen 8 bis 12 Jahre Haft, oder zwischen 5 und 10 Jahren wenn die Promillegrenze zwischen 0,8 und 1,4 liegt.

Ebenso mit einer erhöhten Haftstrafe haben all jene Autofahrer zu rechnen, bei welchen das Tötungsdelikt auf eine mögliche Geschwindigkeitsübertretung im Ortskern und auf Landstraßen zurückzuführen ist, auf das Überfahren einer roten Ampel, oder auf ein Wendemanöver in der Nähe von Kreuzungen, Kurven oder Hügel.

Die Strafe wird um die Hälfte reduziert, wenn der Tatbestand nicht auf die alleinige Schuld des Angeklagten zurückzuführen ist.

Wird durch das Verhalten mehr als eine Person getötet, wird die Strafe maximal verdreifacht, wobei das Höchstmaß von 18 Jahren nicht überschritten werden darf.

Bei Fahrerflucht (art. 589-ter) wird die Strafe um 2/3 erhöht, darf aber nie geringer als fünf Jahre sein.

Die schweren, infolge eines Verkehrsunfalles erlittenen, Körperverletzungen werden in Artikel 590-bis geregelt und zwar wird der Täter mit 3 Monaten bis 1. Jahr bei schweren Verletzungen und einem Jahr bis 3 Jahre bei sehr schweren Verletzungen bestraft.

Auch hier wird die Strafe, wenn der Tatumstand auf Alkohol oder Drogen zurückzuführen ist, auf bis zu 7 Jahre erhöht.

Als Zusatzstrafe wird dem Täter die Fahrerlaubnis zwischen 5 und 30 Jahren entzogen und das Fahrzeug geht in das Eigentum des Staates über.


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