Umzug kann sich für Jugendliche und Heranwachsende lohnen

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Der Umzug, welcher mit der Änderung des Hauptwohnsitzes verbunden ist, kann sich im Einzelfall für Jugendliche und Heranwachsende in Strafsachen lohnen. Grundsätzlich ist für die Aburteilung von Straftaten immer das sogenannte Tatort-Gericht zuständig. 

Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) und Heranwachsenden (von 18 bis 21 Jahren) ist jedoch das Gericht des Wohnsitzes zuständig. Sofern ist es also für Personen unter 21 Jahren völlig legal möglich, die Zuständigkeit des Gerichtes zu ändern.

Der Umzug und die Änderung der Meldeadresse müssen aber auch real stattfinden; schon ein kurzes Praktikum kann jedoch hierfür ausreichen.

Der Aufwand des Umzuges lohnt sich aus anwaltlicher Sicht dann, wenn der Unterschied zwischen den zu erwartenden Sanktionen zwischen den Gerichten erheblich ist. Dies ist im Einzelfall mit dem Strafverteidiger zu besprechen.

Der Umzug und die Änderung der Meldeadresse sollten vor der Anklageerhebung erfolgen; im Regelfall erhält der beauftragte Strafverteidiger bei Abschluss der Ermittlungen und vor der Anklageerhebung Einsicht in die Ermittlungsakte. Es sollte dann geprüft werden, ob sich ein Umzug im Hinblick auf zu erwartende Sanktionen lohnt und ob ein solcher auch realisierbar ist. Der Strafverteidiger wird dann der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass sein Mandant umgezogen ist.

Die Sache wird dann an die für den neuen Wohnsitz zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, welche dann ggf. Anklage bei dem örtlichen Gericht erhebt.

Die Einzelheiten des Vorgehens sowie die Unterschiede der zu erwartenden Sanktionen sollten in jedem Fall mit einem erfahrenen Strafverteidiger besprochen werden.

Rechtsanwalt Ulli H. Boldt

Fachanwalt für Strafrecht


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