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UN-Vollversammlung entscheidet: Beobachterstatus für Palästinenser

  • 2 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Vor einem Jahr war der Versuch der Palästinenser gescheitert, als Vollmitglied der vereinten Nationen anerkannt zu werden. Mit der gestrigen  Entscheidung der UN-Vollversammlung - auf den Tag genau 65 Jahre nach der Teilung des britischen Mandatsgebiets „Palästina" in einen jüdischen und einen arabischen Staat - wurde den Palästinensern der „Beobachterstatus eines Nichtmitgliedsstaates" zuerkannt.

Beobachterstatus

Der Beobachterstatus dient vor allem dazu, Staaten oder Organisationen eine Teilnahme an der Arbeit der Vereinten Nationen mit ihren Gremien und Organisationen zu ermöglichen, denen eine formelle Mitgliedschaft (noch) nicht ermöglicht wurde. 1948 wurde die Schweiz erstes Nichtmitglied mit Beobachterstatus, erst im Jahr 2002 wurde sie formelles Mitglied der Vereinten Nationen. Auch Deutschland war zunächst mehr als 20 Jahre beobachtender Nichtmitgliedstaat: Erst im Jahr 1973 wurde die Bundesrepublik Deutschland - zeitgleich mit der DDR - zum formellen Mitglied der Vereinten Nationen. Neben Staaten können auch internationale Organisationen wie zum Beispiel die Europäische Union, die Arabische Liga, die Afrikanische Union oder die OSZE als Beobachter an der Arbeit der UN-Vollversammlung mitwirken.

Auswirkungen des Beobachterstatus

Verbindliche, einheitliche und abschließende Regelungen über den Status als „Beobachter" existieren in der UN-Charta jedoch nicht. Jedes Gremium bzw. jede Institution der United Nations („UN") hat Grundsätze entwickelt, wie Staaten mit Beobachterstatus in die jeweilige Arbeit einzubinden sind. Die einzelnen Gremien und Institutionen können unabhängig voneinander entscheiden, welche Nichtmitglieder bzw. Beobachter sie zu welchen Bedingungen an ihrer Arbeit beteiligen.

Beobachter haben weder ein Stimmrecht noch ein Antragsrecht innerhalb der Gremien und Institutionen, worin der Hauptunterschied zu den Vollmitgliedern besteht, die Stimm- und Antragsrechte haben. Beobachter haben vor allem das Recht zur Anwesenheit im Sitzungssaal und können eigene Stellungnahmen abgeben bzw. eigene Dokumente zirkulieren lassen.

Anerkennung als Staat?

Mit der Anerkennung als beobachtender Nichtmitgliedstaat bescheinigen die Vereinten Nationen den Palästinensern mehr oder minder Staatsqualität - auch wenn diese „Staatlichkeit" nur innerhalb der Organisationen der Vereinten Nationen wirkt. Und doch sind die Palästinenser nun in der Lage, bestimmten UN-Organisationen und völkerrechtlichen Verträgen beizutreten, wie beispielsweise der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation.

Wichtig dürfte den Palästinensern vor allem auch sein, dass mit der Anerkennung des Beobachterstatus nun der Zugang zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag möglich ist.

(LOE)
Foto(s): ©Fotolia.com

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