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Unangeschnallt im Auto! Wann Mitfahrende für Verletzungen haften können

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Ein schwerer Unfall und die Frage nach der Mithaftung: Wenn ein Insasse bei einem Verkehrsunfall nicht angeschnallt ist und dadurch möglicherweise andere Mitfahrer verletzt, kann es zu Haftungsfragen kommen. 

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024 – 3 U 81/23) verdeutlicht, wann eine Mithaftung bestehen könnte und wann nicht.

In dem Fall wurde die Klage einer Haftpflichtversicherung gegen eine nicht angeschnallte Mitfahrerin abgewiesen. Diese war bei einem Verkehrsunfall durch das Fahrzeug geschleudert worden und hatte – so die Argumentation der Versicherung – die schweren Verletzungen der vor ihr sitzenden Mitfahrerin auf dem Beifahrersitz mitverursacht. Der Unfall selbst wurde durch einen betrunkenen Fahrer verursacht, der mit 1,7 Promille und einer Geschwindigkeit von 155 km/h (erlaubt waren 70 km/h) auf die Gegenfahrbahn geriet und dabei einen Frontalzusammenstoß verursachte.

Das Gericht stellte klar, dass die Anschnallpflicht (§ 21a Abs. 1 StVO) sowohl dem Eigen- als auch dem Drittschutz dient. Damit ist sie grundsätzlich auch dazu da, zu verhindern, dass unangeschnallte Insassen andere durch eine unkontrollierte Bewegung im Fahrzeug gefährden. In der Theorie könnte dies eine Haftung begründen.

Wann greift die Haftung?

Grundsätzlich besteht eine Haftung, wenn die Pflichtverletzung des Anschnallens (zumindest mit-)ursächlich für die Verletzungen anderer Insassen ist. Die Versicherung könnte also im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 21a StVO herleiten.

Wann tritt die Haftung zurück?

In diesem Fall war jedoch die extreme Schuld des Unfallverursachers ausschlaggebend. Das Gericht entschied, dass die grobe Fahrlässigkeit des betrunkenen Fahrers das Mitverschulden der unangeschnallten Mitfahrerin vollständig überwiegt. Daher konnte die Versicherung keinen Regress verlangen.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Mithaftung zumindest möglich ist. 

Also besser anschnallen – nicht nur, um sicher zu bleiben, sondern auch, um sich im Ernstfall Diskussionen mit der Versicherung zu ersparen. Denn wer fest im Sattel sitzt, hat auch rechtlich weniger Grund zur Sorge!

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Haftpflicht-versicherung oder zur Haftung bei Unfällen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Can Kaya

Foto(s): Can Kaya

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