Unerwünschte Kinderpornographie, Jugendpornographie oder Tierpornographie erhalten? ...was jetzt zu tun ist!

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Schock sitzt tief: Irgendein Idiot oder Fremder in einer WhatsApp-Gruppe schickt Ihnen oder in der Gruppe verbotene Bilder. Es kann in allen möglichen dieser Chatgruppen in WhatsApp oder anderen Messengern geschehen: Sie wollen mit der Ehefrau das Sexleben aufpeppen, sind Swinger oder als Single auf Partnersuche. Oder es ist die Chatgruppe vom geplanten Junggesellenabschied oder der Schulklasse. Und dann – was Sie nie wollten – werden vermeintlich „witzige“ Bilder oder Videos mit Kinder-, Jugend- oder Tierpornographie in der Gruppe gepostet. Vielleicht sind schwere Vergewaltigungen darunter. Sie finden das gar nicht witzig. Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (bei Reken, Gescher, Dülmen) rät Ihnen, jetzt zu handeln und vorzusorgen:


Kein Kavaliersdelikt!

Die Vorwürfe, die sich hier gegen Sie ergeben können, sind sehr schwerwiegend: Bereits der Besitz z. B. eines einzigen kinderpornographischen Bildes ist gemäß § 184 b Strafgesetzbuch mit einer Gefängnisstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht. Die Einstellung des Strafverfahrens ist aus rechtlichen Gründen ebenso unmöglich wie die geräuschlose Erledigung durch Strafbefehl. Ausnahmen sind allein im Jugendstrafverfahren möglich - und müssen schwer erkämpft werden. 

Durch automatisierte Meldungen der Messengerdienste, die mit Algorithmus ihre Kunden auf strafbare Inhalte überwachen, kann die Bilderversendung ebenso ans Licht kommen, wie durch Beschlagnahme des Handys eines anderen Chatteilnehmers oder durch „Kommissar Zufall“. Jedem Chatteilnehmer oder Gruppenmitglied droht dadurch Ärger.  


Was ist zu tun?

  • Löschen Sie unbedingt das strafbare Bild für sich – und falls möglich – für alle Teilnehmer des Chats.
  • Prüfen Sie, ob das strafbare Video oder Bild außerhalb des Chats in einen Ordner auf Ihrem Mobiltelefon oder Desktoprechner gespeichert wurde. Falls ja: Löschen Sie es auch dort.
  • Es besteht keine Pflicht zur Strafanzeige gegen Dritte. Sie selbst würden sich ebenso anfangs belasten, wozu ebenfalls keine Pflicht besteht. Erstatten Sie daher keine Strafanzeige gegen wen auch immer. Man weckt nie schlafende Hunde und vielleicht glaubt man Ihnen sowieso nicht, obwohl Sie als erster zur Polizei gehen.   
  • Treten Sie aus dem entsprechenden Chat aus.
  • Blockieren Sie gegebenenfalls die Person, die solche Bilder verschickt.


Hintergrund dieser Sofort-Maßnahmen ist, daß der Besitz bestimmter Bilder und Videos mit Kinderpornos und Jugendpornos auch dann verboten ist, wenn Sie selbst die Zusendung gar nicht wollten. Der strafbare Besitz verlangt vom Gesetz her jedoch ebenso einen Besitzwillen. Wenn Sie die unverzügliche Löschung vornehmen, belegen Sie damit Ihren fehlenden Besitzwillen. Liegt kein Besitzwille vor, kann ein Strafverfahren gegen Sie noch folgenlos bleiben.


Unerwünschte Bilder nicht automatisch herunterladen!

Wie sorgen Sie vor, daß Bilder und Videos mit strafbaren Inhalten nicht unkontrolliert auf Ihr Handy gelangen? Bei WhatsApp gehen Sie auf das Zahnrad-Symbol mit den „Einstellungen“. Sodann gehen Sie auf den Menüpunkt „Chats“. Dort wiederum finden Sie den Punkt „Sichern in ‚Aufnahmen‘“ – deaktivieren Sie diesen Punkt. Fortan werden in WhatsApp geöffnete Bilder und Videos nicht mehr automatisch auf Ihrem Handy heruntergeladen, sondern bleiben im Chat. Dort wiederum gilt nun das oben Gesagte zum Löschen, Austreten, Blockieren.

Nochmal kurz:

WhatsApp --> Einstellungen --> Chats --> Sichern in Aufnahmen deaktivieren !


Falls es zum Strafverfahren kommt: Strafverteidiger beauftragen!

Sie werden diesen Tipp vielleicht erst lesen, wenn es bereits zu spät ist – und Sie Beschuldigter sind. Sie hatten vielleicht eine Haudurchsuchung. Sie waren schlimmstenfalls nicht so schlau Bilder zu löschen, die Sie gar nicht haben wollten. Jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden, und einen versierten Stafrechtsprofi beauftragen. Reden Sie nicht selbst mit der Polizei; dort haben Sie Ihren Stempel schon auf der Stirn und man wird Ihnen nicht glauben. Sogar viele Rechtsanwälte werden Ihren Fall nicht annehmen wollen.  

Anwalt Heiko Urbanzyk ist Fachanwalt für Strafrecht in Coesfeld (bei Bocholt, Borken, Ahaus). Er ist im Bereich Sexualstrafverfahren sehr erfahren und versiert – und nimmt die Verteidigung seiner Mandanten auch bei schwersten und sog. ekelhaften Vorwürfen sehr ernst. Er verteidigt Sie gerne in ganz Deutschland. Persönliche Termine in Coesfeld sind nicht nötig. Einfache Kontaktaufnahme per e-mail oder WhatsApp / Signal unter 0151-52068763.

Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld ist da, wenn Sie ihn brauchen. Bundesweit - wie hier in Berlin - ist er für Sie im Einsatz. 

Jeder, ob schuldig oder unschuldig, hat ein Recht  auf bestmögliche Strafverteidigung. Dieses Ethos der Strafverteidigung nimmt RA Urbanzyk sehr ernst, auch wenn es dafür keinen öffentlichen Beifall gibt.  

Foto(s): Heiko Urbanzyk

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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