Unternehmensgründung in Kolumbien – Teil 1

  • 5 Minuten Lesezeit

Rechtsquellen

Artikel 633 – 652 Bürgerliches Gesetzbuch, Artikel 98 – 506 Handelsgesetzbuch

Möchte eine ausländische juristische Person auf Dauer in Kolumbien Geschäfte abwickeln, muss sie dazu entweder eine Zweigstelle in Kolumbien errichten (Zweigstellen unterliegen bezüglich ihrer Entscheidungsfindung und handelnden Organen den Gesetzen des Ursprungslandes) oder ein neues Unternehmen nach kolumbianischem Recht gründen.


Gründung eines Unternehmens in Kolumbien

Am Beginn der Unternehmensgründung steht die Überlegung, welche Rechtsform am ehesten zum Geschäftsvorhaben passt, das umgesetzt werden soll. Die kolumbianische höchstgerichtliche Rechtsprechung hat die Gesellschaften, mangels unmittelbarer Unterteilung im Gesetzestext, in Personengesellschaften und in Kapitalgesellschaften eingeteilt.


Kapitalgesellschaften: Sie zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt ist, sodass die Gläubiger für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur durch das Vermögen der Gesellschaft abgesichert sind. Dies gilt nicht für steuerliche und arbeitsrechtliche Verpflichtungen, da in diesem Fall die Gesellschafter gesamtschuldnerisch über die Höhe ihrer Einlagen hinaus haften, sollte das Vermögen der Gesellschaft zur Zahlung nicht ausreichen.


Die kolumbianischen Kapitalgesellschaften weisen im Firmenbuch die drei Kategorien „autorisiertes“, „eingetragenes“ und „bezahltes Kapital“ auf. Die Aktionäre sind der Wirtschaftskammer als Firmenbuchgericht zwar bekannt, werden aber nicht im Firmenbuchauszug angeführt, sondern nur im firmeninternen „Buch der Aktionäre“ namentlich genannt. Das Buch der Aktionäre muss bei der Gründung im Firmenbuch registriert werden (leere Seiten erhalten eine Nummer), die späteren Eintragungen bleiben aber firmenintern und müssen nur nach Gerichtsbeschluss an Dritte herausgegeben werden. Im Buch der Aktionäre werden die Aktionäre namentlich genannt und ihre Anteile genau bezeichnet, ferner werden dort allfällige Pfändungen eingetragen. Der Geschäftsführer und sein allfälliger Stellvertreter, als gesetzlicher Vertreter der Kapitalgesellschaft, hingegen, scheinen im Firmenbuchauszug namentlich auf. Nie im Firmenbuchauszug zu sehen sind die Aktionäre der Gesellschaft sowie allfällige Pfändungen gegen diese, allein Pfändungen gegen die Gesellschaft selbst würden im Firmenbuchauszug vermerkt werden. Die Gesellschafter haften mit ihren Aktien, deren Wert sie auf das Gesellschaftskonto bezahlt haben oder deren Wert sie gezeichnet bzw. autorisiert haben, es gibt keine Haftung mit dem Privatvermögen der Aktionäre. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Sociedad Anónima (SA) oder „kolumbianische Aktiengesellschaft“ sowie ihre vereinfachte Form, die „kleine Aktiengesellschaft“ (Sociedad por Acciones Simplificada), die mit der österreichischen Aktiengesellschaft allerdings wenig gemein haben, und die Sociedad en Comandita por Acciones, eine Art Kommanditgesellschaft, bei der die Gesellschaftsanteile Aktien sind.


Personengesellschaften: Es handelt sich um Gesellschaften, bei denen die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Gesellschafter besonders berücksichtigt werden, da sie ihr gegenwärtiges und künftiges persönliches Vermögen für die von der Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten und Geschäfte einbringen. Bei den kolumbianischen Personengesellschaften stehen die handelnden Personen im Vordergrund, demnach werden sie auch namentlich im Firmenbuch genannt und haften, im großen Unterschied zu den Kapitalgesellschaften, zu unterschiedlichem Ausmaß mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschafter sind zu gleichen Anteilen beteiligt und müssen das gesamte Kapital zum Zeitpunkt der Gründung einzahlen (im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften, wo es wie ausgeführt drei Kapitalarten mit unterschiedlichen Zahlungsregelungen gibt). Die Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt, zum Teil ist die Haftung mit ihrem Privatvermögen auf ihren Gesellschaftsbeitrag beschränkt, zum Teil besteht uneingeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Neben dem Namen der Gesellschafter scheinen auch allfällige Pfändungen gegen die Gesellschafter persönlich im Firmenbuchauszug auf. Zu den Personengesellschaften zählen die Sociedad Limitada (Ltda), die einfache Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft.


Errichtung einer Zweigstelle

Wird eine Zweigstelle errichtet, handelt es sich hierbei um keine neue, originär gegründete juristische Person, sondern eben um eine ausländische juristische Person mit Sitz in Kolumbien. Diese Variante empfiehlt sich speziell im Infrastruktursektor, bei Unternehmen im Energiesektor oder anderen geschäftlichen Vorhaben, bei denen langjährige Erfahrung zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen benötigt wird. Für Zweigstellen gelten besondere Auflagen, wie beispielsweise die verpflichtende Ernennung eines externen Auditors ab dem ersten Geschäftsjahr, die für nationale Unternehmen nicht gelten.


Neue Unternehmensgründung

Wie auch in Österreich wird bei der originären Errichtung einer juristischen Person durch eine natürliche oder juristische Person, ein selbstständiger Rechtsträger geschaffen, der für seine Verbindlichkeiten haftet, Dritte gerichtlich klagen und von Dritten geklagt werden kann. Der dahinterstehende Eigentümer haftet mit seiner Einlage und je nach Unternehmensform voll, nicht oder nur beschränkt, mit seinem gesamten Vermögen. Ein externer Auditor ist bei Neugründung nicht notwendig. Personengesellschaften werden aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung nur in seltenen Fällen bei Neuerrichtungen in Kolumbien gewählt, daher wird auf deren Darstellung in Folge verzichtet. Die in der Praxis relevantesten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft und die kleine Aktiengesellschaft (S.A.S), auf die in Folge genauer eingegangen wird.


Gründung Schritt für Schritt

  1. Zunächst muss der gewünschte Firmenname mit obligatorischem Rechtsformzusatz gewählt werden, auf der Website des RUES (Registro Único Empresarial y Social) kann überprüft werden, ob der gewünschte Name bereits in Verwendung ist.
  2. Abschluss des Gesellschaftsvertrages bzw. einer Satzung
  3. Vorläufige Steuerregistrierung „PRE-RUT“ beim kolumbianischen Finanzamt (DIAN - Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales).
  4. Sodann muss der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung bei der lokalen Wirtschaftskammer registriert werden. 0,7% des Stammkapitals müssen in Form einer Registriersteuer entrichtet werden. Ist die Steuer entrichtet und das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, entsteht die Gesellschaft als juristische Person.
  5. Im Anschluss muss ein Geschäftskonto bei einer kolumbianischen Bank eröffnet werden.
  6. Mit der Bescheinigung der Bank, kann bei der DIAN (kolumbianisches Finanzamt) die Steuerregistrierung (Pre-RUT) vorgenommen werden. Diese Bescheinigung ist der Wirtschaftskammer vorzulegen.
  7. In Folge erhält das Unternehmen seine endgültige Steuernummer (RUT). Mit dieser kann es nun beim Finanzamt die Autorisierung zur Rechnungsstellung beantragen, erst dann dürfen Rechnungen ausgestellt werden.
  8. Danach sind bei der Wirtschaftskammer folgende Geschäftsbücher zu hinterlegen:

- Buch über die Zusammensetzung der Gesellschaftsstruktur und

- Buch über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

  1. Abschließend muss die Gesellschaft bei den zuständigen kolumbianischen Versicherungsträgern angemeldet werden, um Arbeitsverträge abschließen zu können. Dazu muss der Geschäftsführer das Unternehmen bei der Sozialversicherung anmelden (EPS), gleichzeitig hat er das Unternehmen beim Ausgleichsfonds anzumelden (Caja de Compensación) sowie bei einer Arbeitsunfallversicherung (ARL). Er wählt zudem einen Cesantías-Fonds für das Unternehmen und meldet es auch dort an. Den Pensionsfonds wählt jeder Mitarbeiter bei seiner Anstellung später selbst.

Fortsetzung Teil 2!



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Abogada Dr. Yvonne Rieser

Beiträge zum Thema