Unternehmergesellschaft gründen

  • 15 Minuten Lesezeit

Unternehmergesellschaft: Welche Vorteile hat sie und was muss bei der Gründung beachtet werden? Seit 2008 gibt es die Unternehmergesellschaft, kurz: UG. Die Unternehmergesellschaft ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Variante der GmbH

Daher wird sie auch informell als "Mini-GmbH" bezeichnet. Gängig ist auch der Begriff "1-Euro-GmbH", da die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt mit einem Mindestkapital von nur einem Euro gegründet werden kann.

Lesen Sie hier alle Informationen zur Gesellschaftsform Unternehmergesellschaft. Unsere Rechtsanwälte gehen auf Vorteile, Nachteile, Haftung, Steuern, Mindestkapital und Vorschriften der Unternehmergesellschaft ein. Außerdem informieren wir Sie über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der UG und der GmbH.

Sie sind unsicher, welche Unternehmensform die beste für Ihre Geschäftszwecke ist? Kontaktieren Sie unsere Anwälte. Wir beraten und unterstützen Mandanten bundesweit sowie im gesamten deutschsprachigen Raum bei ihrer Firmengründung, Umfirmierung und darüber hinaus.

Inhaltsverzeichnis 

  1. Unternehmergesellschaft UG gründen - Allgemeine Informationen
  2. Unterschiede UG und GmbH
  3. Gemeinsamkeiten UG & GmbH
  4. Gründung Unternehmergesellschaft
  5. Gleiche Vorschriften für UG und GmbH
  6. Steuern und Rechnungslegung
  7. Nachteile einer Unternehmergesellschaft
  8. Unternehmergesellschaft: Vorteile
  9. Rechtsform UG - für wen geeignet?

Allgemeine Informationen: Gründung Unternehmergesellschaft UG

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG ist in Deutschland eine Rechtsform für Unternehmen. Sie ist auch eine Gesellschaft, da sie eine besondere Form der GmbH ist. Die UG ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person in Form einer GmbH und hat somit eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Sie hat einen eigenen Namen und wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.

Da sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, ist die Unternehmergesellschaft unabhängig von ihren Gesellschaftern zu behandeln. Die Vermögenswerte der UG und ihrer Gesellschafter müssen getrennt gehalten werden.

Es ist möglich, beliebig viele Gesellschafter in der UG zu haben. Die Beteiligung der einzelnen Gesellschafter ist die Grundlage für deren Rechte und Pflichten.

Unternehmergesellschaft in Deutschland

Die UG war als deutsches Gegenmodell zur britischen Rechtsform Limited (Ltd.) gedacht, und wurde zu diesem Zweck 2008 vom deutschen Gesetzgeber eingeführt. Da es sich bei der Unternehmergesellschaft um eine besondere Form der GmbH und nicht um eine eigenständige juristische Person handelt, gibt es kein eigenes UG-Gesetz.

Die Rechtsform ist daher im GmbH-Gesetz § 5a GmbHG verankert. Infolgedessen wurde kein neues Gesetz erlassen, um den spezifischen Bedürfnissen der UG gerecht zu werden.

Neben dem GmbHG finden sich die Vorschriften für die UG auch im Handelsgesetzbuch - HGB wieder.

Haftung bei der Unternehmergesellschaft

Die Haftungsregeln des GmbH-Rechts gelten, wenn Sie eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gegründet haben. Zum Vergleich: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts gibt es diesen Vorteil für die Gründer nicht, sie haften allein mit dem Vermögen der Gesellschaft.

Als Anteilseigner bleibt Ihr persönliches Vermögen oft unangetastet.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die Neugründung eines Unternehmens. Bei haftungsbeschränkten Unternehmen, die noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, bis sie offiziell als solche anerkannt sind. 

Sie sollten demnach jede vertraglich vorgeschriebene gewerbliche Tätigkeit aufschieben, bis das Amtsgericht Ihre Gesellschaft eingetragen hat.

Auch für persönliche Kredite und Bürgschaften haften Gesellschafter oft mit ihrem eigenen Vermögen. Aufgrund der beschränkten Haftung und der geringen Mindesteinlage der UG haben Kreditinstitute wenig Vertrauen in sie.

In einigen Fällen von grober Fahrlässigkeit ist der Geschäftsführer auch persönlich verantwortlich. Nämlich dann, wenn Sie Ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben oder Ihre Befugnisse missbraucht haben.

Um ein erfolgreicher Geschäftsführer zu sein, müssen Sie sich Ihrer rechtlichen Verantwortung bewusst sein und Ihre Arbeit gründlich dokumentieren. Damit verringern Sie die Möglichkeit, dass Sie versagen und die daraus resultierenden Verbindlichkeiten auf Ihr eigenes Vermögen übertragen werden.

Unterschiede Unternehmergesellschaft und GmbH

Unternehmergesellschaft vs. GmbH: Hier vergleichen wir die beiden Unternehmensstrukturen.

Möglichkeiten der Umbenennung der UG in GmbH

Geht es nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, soll aus der UG im Laufe der Zeit durch erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit eine "reguläre" GmbH werden. Das bedeutet, dass es eine Pflicht zum Sparen gibt, die sogenannte Ansparpflicht.

Die Unternehmergesellschaft muss ein Viertel ihres Jahresgewinns als Rücklage zurücklegen, statt ihn in voller Höhe an ihre Gesellschafter auszuschütten. Die Rücklage darf nur zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Jahren oder zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden.

Aber auch wenn die Rücklage mehr als 25.000 Euro beträgt, darf die Unternehmergesellschaft nicht ohne weitere Genehmigung die Bezeichnung "GmbH" führen. Erst eine Stammkapitalerhöhung von mindestens 25.000 Euro erlaubt ihr dies.

Die Kapitalerhöhung kann aus der Rücklage finanziert werden, die sogenannte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Darüber hinaus muss ein Notar eingeschaltet werden. Die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" darf erst dann durch den Zusatz "GmbH" ersetzt werden, wenn die Kapitalerhöhung notariell beurkundet worden ist.

Stammkapital als Ausgangspunkt

Die UG zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einem Stammkapital zwischen 1 und 24.999 Euro gegründet werden kann. So ist es theoretisch denkbar, eine Gesellschaft mit nur einem Euro Stammkapital zu gründen.

Doch vor allem die Gründung einer UG mit geringem Stammkapital birgt Risiken. Eine realistische Einschätzung des Finanzbedarfs des Unternehmens sollte für die Wahl des angemessenen Betrags in jedem Fall maßgeblich sein. Eine Gesellschaft, die nicht über genügend Geld verfügt, ist in der Regel von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Sacheinlagen sind nicht erlaubt

5a Abs. 2 Satz 2 GmbH verbietet Sacheinlagen an die UG. Dieses Verbot ist in Kraft. Die Eintragung der UG in das Handelsregister darf erst nach vollständiger Einzahlung des vereinbarten Stammkapitals erfolgen, wie es im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist.

Auch Ausgliederungen, die zu neuen GmbHs führen, verstoßen gegen das Sacheinlagenverbot.

Kapitalerhöhungen unterlagen ebenfalls dieser Beschränkung für Sacheinlagen. Diese Prämisse wurde inzwischen durch die Rechtsprechung geändert, wodurch der Wechsel von der UG zur GmbH erleichtert wurde.

Demnach ist eine Kapitalerhöhung zulässig, wenn eine Sacheinlage das für die Gründung einer GmbH erforderliche Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht oder übersteigt.

Gemeinsamkeiten zwischen UG und GmbH

Zu den Gesellschaften mit beschränkter Haftung gehören sowohl die GmbH als auch die Unternehmergesellschaft. Im Unternehmensregister werden beide Rechtsformen eingetragen. Sie benötigen mindestens einen Geschäftsführer und können bereits mit einem Gesellschafter gegründet werden.

Jede von ihnen hat die Möglichkeit, sich in ein Musterprotokoll zu integrieren. Es handelt sich dabei um ein übliches Gründungsprotokoll, das dem Gründungsteam Zeit und Geld sparen kann.

Während eine UG bereits mit einem Euro pro Gesellschafter gegründet werden kann, liegt das Mindeststammkapital für eine GmbH bei satten 25.000 Euro. Das geringe Eigenkapital der Unternehmergesellschaft erfordert zum Ausgleich eine jährliche Aufstockung der Rücklagen. Die GmbH ist von dieser Pflicht befreit.

Eine Unternehmergesellschaft gründen

In Bezug auf die Gründung eines Unternehmens bestehen bei der UG kaum Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

UG: Wie hoch sind die Kosten der Gründung?

Wenn es darum geht, eine eigene Firma zu gründen, ist die UG (haftungsbeschränkt) eine günstige Alternative zur klassischen GmbH. Für die Gründung einer haftungsbeschränkten UG kann ein vorgegebenes Musterprotokoll verwendet werden. Als Gründer können Sie auch Zeit sparen, indem Sie das Musterverfahren für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags nutzen.

Die notarielle Beurkundung ist aufgrund der geringen Kapitalbindung von rund 300 Euro günstiger als bei der GmbH. Für einen individuellen, von einem Profi ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag sollten Sie zwischen 800 und 900 Euro einplanen.

Sie haben die Wahl: Satzung oder Musterprotokoll

Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) kann entweder das sogenannte Musterprotokoll oder eine eigenständig erstellte Satzung verwendet werden. Das Musterprotokoll ist eine Vorlage, mit der ein Standardverfahren erstellt wird.

Mit dieser Methode können die Gründer Geld und Zeit sparen.

Das Musterprotokoll hat jedoch auch einige Nachteile:

  1. Die maximale Anzahl der Gesellschafter beträgt drei.
  2. Das Geschäftsjahr muss mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.
  3. Es kann nur einen Geschäftsführer geben.

Die Musterprotokolle kombinieren Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung.

Die Verwendung des Gesellschaftsvertrags ist dagegen sinnvoller, wenn von vornherein klar ist, dass in Zukunft neue Geschäftsführer oder Gesellschafter hinzukommen werden. Es ist auch möglich, spezifische Regeln für die Gewinnbeteiligung, die Nachfolge und die Möglichkeit des Verkaufs zu vereinbaren.

Sie müssen also im Hinblick Ihrer Ziele abwägen, ob für Ihre Zwecke ein Musterprotokoll oder eine eigens erstellte Satzung besser wäre.

Was die Befreiung nach § 181 BGB im Musterverfahren angeht, so lässt nicht jedes Amtsgericht einen Geschäftsführerwechsel zu. Die Befreiung des bisherigen Geschäftsführers muss sich nicht zwangsläufig auf den Nachfolger erstrecken. Auch in diesem Fall ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, in dem der neue Geschäftsführer ausdrücklich von § 181 BGB befreit wird.

UG: Regelungen zum Namen der Gesellschaft

Für eine Unternehmergesellschaft kann nahezu jeder Name verwendet werden, solange die Geschäftsbezeichnung noch verständlich ist und keine irreführenden Merkmale enthält.

Auch die Verwendung von Fantasienamen ist möglich.

Die Industrie- und Handelskammer führt bei der Gründung eine Prüfung des gewählten Firmennamens durch. Ist diese Prüfung erfolgreich, steht der Gründung nichts mehr im Wege.

Bei Beanstandungen durch die Industrie- und Handelskammer muss der Name des potenziellen Unternehmens geändert werden. Daher sollten Unternehmer verschiedene Möglichkeiten genau prüfen und sich Alternativen überlegen.

Betitelung im Geschäftsverkehr: Ist das Wort "haftungsbeschränkt" im Namen der UG erforderlich?

Ja. Möglich sind dabei die Varianten "UG (haftungsbeschränkt)" oder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)". Diese muss in allen formellen Mitteilungen, Rechnungen und im Impressum der Website verwendet werden.

Für die Verwendung in der Werbung oder in den sozialen Medien reicht nur der Firmenname ohne die Rechtsform.

Abgesehen von der Tatsache, dass die Unternehmergesellschaft eine juristische GmbH ist, darf sie sich im Geschäftsverkehr nicht als solche bezeichnen. Stattdessen muss sie den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" tragen.

Wichtig: Der Zusatz in Klammern darf nicht abgekürzt werden.

Potenzielle Geschäftspartner werden durch die Vorschrift von der Haftung abgeschirmt. Außenstehende sollten erkennen können, dass die Firma als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 € gegründet wurde.

Gründung einer Unternehmergesellschaft: Das benötigen Sie

Sie und ggf. Ihre Mitgesellschafter sollten vor der Gründung einer Unternehmergesellschaft einen Gesellschaftsvertrag (haftungsbeschränkt) aufsetzen, der folgende Regelungen enthalten sollte:

  1. Adresse und Name der Firma
  2. den Geschäftsbereich der Firma
  3. die Höhe des in die Firma investierten Geldes
  4. Anteil jedes Gesellschafters an der gesamten Kapitaleinlage

Zum Zeitpunkt der Gründung sollten Sie auch eine Satzung aufstellen und einen Vorstand ernennen. Der nächste Schritt besteht darin, den öffentlichen Mustervertrag für die Satzung Ihres Unternehmens notariell beglaubigen zu lassen.

Danach müssen Sie den Notar bezahlen, damit Ihr Unternehmen bei der örtlichen Behörde eingetragen wird. Eine UG (haftungsbeschränkt) muss unbedingt die notariell beglaubigte Satzung und andere Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Es ist möglich, dass Ihre UG (haftungsbeschränkt) in Gründung noch nicht voll rechtsfähig ist und dass Sie als Gründer noch mit Ihrem Privatvermögen haften, wenn Sie in dieser Zeit Geschäfte machen.

Das Finanzamt wird sich sofort nach der Eintragung in das Handelsregister mit Ihrem neuen Unternehmen in Verbindung setzen und die notwendigen Unterlagen für die steuerliche Anmeldung anfordern. Auch die Gewerbeanmeldung ist in diesem Paket enthalten.

Um es einfach auszudrücken: Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist ein Gewerbebetrieb, ähnlich wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Wenn Sie ein Unternehmen neu gründen, müssen Sie entweder der Handelskammer oder der Handwerkskammer als Pflichtmitglied beitreten.

Gründung und Eintragung in das Unternehmensregister: Für die Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) in das elektronische Unternehmensregister ist die notariell beglaubigte Mustersatzung erforderlich.

Vorschriften für UG und GmbH

Als Unterform der GmbH unterliegt die UG den gleichen Regelungen wie die normale GmbH. Im Folgenden sind die wichtigsten Richtlinien aufgeführt:

Der Hauptgeschäftsführer

Für jede UG sind ein oder mehrere Geschäftsführer erforderlich. Die Geschäftsführer sind für die Führung der Geschäfte im In- und Ausland zuständig. Der Hauptgeschäftsführer einer UG muss ein Mensch sein. Darüber hinaus kann der Geschäftsführer der UG an der Gesellschaft beteiligt sein, sogenannter "Gesellschafter-Geschäftsführer".

Die Gesellschafter ernennen die Geschäftsführer der Gesellschaft. Es gibt keine Garantie dafür, dass sie von den Gesellschaftern übernommen werden.

Für jeden Aktionär müssen die geschäftsführenden Direktoren zügig auf dessen Ersuchen um Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens reagieren und die Einsichtnahme in Unterlagen und Dokumente ermöglichen.

Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter können nicht durch die Satzung umgangen werden.

Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer im Außenverhältnis ist unbeschränkt. Geschäftsführer, die sich nicht an die Weisungen des Verwaltungsrats halten, können innerhalb des Unternehmens disziplinarisch belangt werden. Dritte können für die interne Beschränkung nicht haftbar gemacht werden.

Einige Personen können für einen bestimmten Zeitraum nicht zum Geschäftsführer ernannt werden, z. B. bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten.

Die Auflösung der UG

Eine UG kann durch einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss ihrer Gesellschafter aufgelöst werden. Gründe für die Auflösung der Gesellschaft sind unter anderem:

  1. ein Insolvenzverfahren oder
  2. der Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Gesellschaft.

Bei der Verteilung des Vermögens während der anschließenden Liquidation müssen die Liquidatoren das sogenannte Sperrjahr einhalten. Zum Tragen kommt hier auch die Löschung von Amts wegen aus dem Handelsregister von Gesellschaften ohne Vermögen.

Aufteilung des Gewinns einer Gesellschaft

Mit einem Abtretungsvertrag können UG-Anteile auf einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten übertragen werden.

Um rechtsverbindlich zu sein, muss der Abtretungsvertrag notariell beglaubigt werden. Eine Liste der Gesellschafter muss von den Geschäftsführern der Gesellschaft vorgelegt werden, um die Gesellschafter über die Änderungen zu informieren, die nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetreten sind.

Die Satzung kann und wird häufig geändert, um Beschränkungen für den Verkauf von Aktien aufzunehmen, insbesondere bei Familienunternehmen. Im Musterprotokoll ist dies nicht möglich.

Strafrechtliche Bestimmungen

Als Geschäftsführer und Gesellschafter der UG können sie für ihre Pflichten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Falsche Angaben gegenüber dem Gericht und eine verspätete Stellung eines Insolvenzantrages sind strafbar.

Strafrechtlich verfolgt werden können Geschäftsführer, die es versäumen, die Anteilseigner der Gesellschaft über Verluste zu informieren, die die Hälfte des angesammelten Stammkapitals übersteigen.

Schutz und Erhalt des Grundkapitals

Es ist den Gesellschaftern grundsätzlich untersagt, Dividenden aus dem Stammkapital einer Gesellschaft zu erhalten. Werden Vermögenswerte, die zur Erhaltung des Stammkapitals notwendig sind, an Aktionäre verliehen, kann dies zu einer Überschuldungsbilanz und damit zur Notwendigkeit eines Konkursantrags führen.

Sobald das verfügbare Kapital aufgebraucht ist, kann es ganz oder teilweise durch Verluste verbraucht werden. Ein Insolvenzverfahren muss unverzüglich eingeleitet werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird oder wenn eine Bilanz zeigt, dass das tatsächliche Vermögen des Unternehmens nicht mehr ausreicht, um seine Verbindlichkeiten zu begleichen.

Diese Aufgabe obliegt den Gesellschaftern der Unternehmergesellschaft, wenn diese keinen Geschäftsführer im Management hat.

Wie ist die Haftung geregelt?

Eine Haftungsmasse, die ausschließlich aus dem Vermögen der Gesellschaft besteht, ist theoretisch für Gläubiger zugänglich. Auf das Privatvermögen der Gesellschafter können die Gläubiger im Falle eines Konkursantrages in der Regel nicht zu ihrem eigenen Vorteil zugreifen.

Selbst wenn die Unternehmergesellschaft in Konkurs geht, gilt dies noch immer. Sie müssen nur befürchten, ihr Geld zu verlieren, wenn die Gesellschaft in Konkurs geht. Das Verschulden der Gesellschafter beschränkt sich auf den noch ausstehenden Betrag, wenn sie ihren Anteil nicht vollständig bezahlt haben.

Inhaber einer UG müssen bis zur Eintragung in das Handelsregister warten, bevor ihre persönliche Haftung eingeschränkt wird. Denn die UG wird erst mit der Eintragung als eigenständige juristische Person gegründet.

Werden z.B. die zukünftigen Geschäftsräume bereits vor der Eintragung auf den Namen der UG "in Gründung" vermietet, können die jeweiligen Betreiber sowie die Gesellschafter persönlich für die Verpflichtungen haften.

Die Aufgabe der Gesellschaft

Im Geschäftsverkehr sollten die Parteien durch die Lektüre des Gesellschaftsvertrags oder des Musterprotokolls klar erkennen können, worum es bei der UG geht. Um sicherzustellen, dass die Firma jederzeit erreichbar ist, muss bei der Anmeldung eine inländische Geschäftsadresse angegeben werden.

Gesellschafterdarlehen an die Unternehmergesellschaft

Die Verpflichtungen der UG werden im Falle eines Konkurses des Unternehmens entscheidend. In diesem Fall werden die Ansprüche der Gesellschafter nur teilweise befriedigt. Nachdem alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt worden sind, werden die Forderungen der Gesellschafter nur teilweise erfüllt, wenn noch auf das Vermögen der UG zugegriffen werden kann.

Ein Insolvenzverwalter kann die Rückzahlung von Leistungen verlangen, die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten haben, deren Forderungen bereits innerhalb eines Jahres nach Stellung des Insolvenzantrags befriedigt wurden.

Steuern und Rechnungslegung der UG

Für UGs gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Jede UG muss wie ein Unternehmen eine doppelte Buchführung führen, die einen Jahresabschluss beinhaltet.

Für die UG sind mehrere Steuerarten von Interesse:

  1. Gewerbesteuer
  2. Umsatzsteuer
  3. Lohnsteuern, abhängig von Steuerklassen
  4. Steuer auf Kapitalerträge (25%) und ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf Dividenden, die an Aktionäre ausgeschüttet werden
  5. Die Gewinne der UG unterliegen einer Körperschaftssteuer von 15 Prozent und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent

Unternehmergesellschaft - Nachteile

Ihre Geschäftspartner, Finanzinstitute und potenziellen Mitarbeiter werden unter Umständen mit Argwohn reagieren, wenn Sie eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft führen. Die Form Ihres Unternehmens deutet, aufgrund des geringen Gründungskapitals daraufhin, dass Sie möglicherweise eine Gesellschaft mit begrenzten Finanzmitteln sind.

  • Bei Gläubigern oder Lieferanten könnte dies dem Image Ihres Unternehmens schaden. Sie könnten zum Beispiel höhere Gebühren oder Zinsen verlangen oder die Zahlung vor Abschluss der Arbeiten einfordern, um ihr Risiko gegenüber Ihrem Unternehmen zu verringern.
  • Ihre UG (haftungsbeschränkt) muss ein Viertel ihres Gewinns sparen, bis 25.000 Euro angespart sind. Sie können also nicht alle Überschüsse Ihrer UG ausgeben.
  • Die doppelte Buchführung und die kompliziertere Bilanzerstellung sind für Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) vorgeschrieben. Dadurch entstehen Ihnen entweder mehr Arbeit oder zusätzliche Kosten im Falle einer Fremdvergabe.

Die Vorteile einer UG

Die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) ermöglicht es Ihnen, wie bei der GmbH, Ihre persönliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Daher ist diese Rechtsform für Existenzgründer eine gute Alternative zum Einzelunternehmen oder zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR.

  • Sobald die Stammeinlage von 25.000 Euro erreicht ist, kann Ihr Unternehmen in die Rechtsform der klassischen GmbH umgewandelt werden. Das ist ein großer Vorteil für Sie. Trotz des geringeren Startkapitals haben Sie damit die Möglichkeit, das höhere Ansehen der klassischen GmbH zu erlangen.
  • Die Unternehmergesellschaft ist eine sinnvolle Alternative zur GmbH, vor allem für kleine Unternehmen, die ihre Verantwortung minimieren wollen. Neben der Kommanditgesellschaft können sich weitere Gesellschafter oder Investoren optional der UG (haftungsbeschränkt) anschließen.

Ist die UG die richtige Rechtsform für Sie?

Wenn Sie nach einer kostengünstigen Möglichkeit suchen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, ist die Unternehmergesellschaft die beste Option. Die Gründungskosten einer UG, mindestens 1 Euro, sind wesentlich günstiger als die einer GmbH, mindestens 25.000 Euro, oder einer AG, mindestens 50.000 Euro.

Daher ist die Unternehmergesellschaft eine ausgezeichnete Wahl für neue Unternehmen und Jungunternehmer, die einen Haftungsschutz suchen. Nach Erreichen einer Gewinnrücklage von 25.000 Euro kann die UG für steuerliche Zwecke in eine GmbH umgewandelt werden. Diese Entscheidung ist jedoch ganz Ihnen überlassen.

Bei der Entscheidung, welche Rechtsform für Sie am besten geeignet ist, gibt es mehrere Aspekte zu beachten. Die Anwälte der Kanzlei Herfurtner können Ihnen bei der Entscheidung helfen. Nehmen Sie gerne schon heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten beraten.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner

Beiträge zum Thema