Verfassungsbeschwerde gegen Mängel im Rettungsdienst

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Die Björn Steiger Stiftung hat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um bundesweit einheitliche Standards im Rettungsdienst durchzusetzen. Die Stiftung kritisiert, dass die derzeitigen Regelungen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und erhebliche Defizite in der Notfallversorgung bestehen.

Hintergrund und Ziel der Beschwerde

Die Stiftung argumentiert, dass der Bund seine grundgesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt, ein flächendeckendes, einheitliches und qualitativ hochwertiges Rettungssystem sicherzustellen. Nach Auffassung der Stiftung führt das Fehlen bundeseinheitlicher Standards dazu, dass die Notfallversorgung stark von regionalen Gegebenheiten abhängt. Menschenleben seien dadurch systembedingt gefährdet. Ziel der Beschwerde ist es, eine verfassungsrechtliche Feststellung zu erwirken, dass die gegenwärtige Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Kritikpunkte am bestehenden Rettungsdienst

  1. Fehlende bundeseinheitliche Standards: Anders als in Krankenhäusern gibt es keine verbindlichen bundesweiten Mindestanforderungen für die Notfallversorgung.
  2. Unwirtschaftlichkeit und Ineffizienz: Die deutschen Leitstellen arbeiten nicht mit modernen Systemen, wie es beispielsweise in österreichischen oder skandinavischen Ländern der Fall ist.
  3. Regelungen auf Landesebene nicht ausreichend: Das Beispiel Baden-Württemberg zeigt, dass ein neues Rettungsgesetz nicht die erwünschten Verbesserungen gebracht hat.


Bedeutung der Verfassungsbeschwerde für den Gesundheitssektor

Sollte das BVerfG der Beschwerde stattgeben, könnte dies weitreichende Folgen für das Gesundheitswesen haben. Die Einführung bundesweit verbindlicher Standards würde zu einer besseren Notfallversorgung führen und könnte auch für andere medizinische Bereiche, darunter Apothekennotdienste, Auswirkungen haben.


Relevanz für die Rettungsdienststellen

Rettungsdienststellen sind oft erste Anlaufstellen für Patienten in Notfallsituationen. Eine Verbesserung des Rettungsdienstes könnte auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienststellen und Rettungskräften haben. Eine effizientere Notfallversorgung bedeutet zudem eine bessere Medikamentenversorgung in kritischen Situationen.

Die Annahme einer Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG ist jedoch mit hohen Hürden verbunden. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht sich der Sache annimmt und wie eine Entscheidung ausfallen wird.

Die Björn Steiger Stiftung mit Sitz in Winnenden nahe Stuttgart setzt sich seit Jahrzehnten für die Verbesserung des Rettungsdienstes ein. Sie war unter anderem wesentlich an der Einführung der bundesweiten Notrufnummer 110/112 beteiligt.


Marcel Schmieder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Foto(s): @BSKP

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