Verhalten bei polizeilicher Vorladung als Beschuldigter – Wie Sie Ihre Rechte wahren

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Herr F erhält eine polizeiliche Vorladung, in der er als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren aufgeführt wird. Er fragt sich nun, wie er richtig reagieren soll und ob er der Vorladung nachkommen muss.

Was bedeutet die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter?

Eine polizeiliche Vorladung bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, und die Polizei Sie als Beschuldigten befragen möchte. Als Beschuldigter gilt jedoch: Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, der Vorladung der Polizei Folge zu leisten oder sich zu äußern. Es besteht kein Zwang, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen.

Wie sollten Sie sich verhalten?

  1. Ruhe bewahren und keine unüberlegten Schritte unternehmen: Es ist entscheidend, besonnen zu handeln. Sie sind nicht verpflichtet, sofort auf die Vorladung zu reagieren oder zur Polizei zu gehen. Unüberlegte Aussagen können erhebliche negative Konsequenzen haben.

  2. Aussageverweigerung ohne anwaltliche Beratung: Ein Grundsatz im Strafverfahren lautet: Tätigen Sie ohne vorherige Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keine Aussagen. Jede Äußerung gegenüber der Polizei kann gegen Sie verwendet werden, selbst vermeintlich harmlose Bemerkungen. Sie haben das Recht, zu schweigen, und sollten dieses Recht zunächst nutzen.

  3. Einschaltung eines Rechtsanwalts und Akteneinsicht: Wir raten Ihnen, umgehend Kontakt mit einem Strafverteidiger aufzunehmen. Ich als Ihr Rechtsanwalt werde für Sie Akteneinsicht beantragen. Dies bietet Ihnen erhebliche Vorteile, da ich nach der Akteneinsicht genau weiß, welche Beweise die Ermittlungsbehörden gegen Sie gesammelt haben und welche konkreten Vorwürfe bestehen.

    Vorteile der Akteneinsicht:

    • Überblick über die Beweislage: Durch die Akteneinsicht erhalte ich als Ihr Anwalt alle relevanten Informationen über den Stand des Ermittlungsverfahrens. So kann ich genau beurteilen, ob und wie stark die Beweise gegen Sie sind.
    • Bessere Verteidigungsstrategie: Anhand der Akten entwickle ich für Sie eine fundierte und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Ohne Akteneinsicht besteht die Gefahr, dass taktische Fehler gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind.
    • Prävention von Überraschungen: Mit Akteneinsicht können unangenehme Überraschungen in einem späteren Verfahren vermieden werden. Wir wissen dann genau, welche Argumente und Beweise gegen Sie vorgebracht werden und kann darauf entsprechend reagieren.
    • Vermeidung unnötiger Aussagen: Nach der Akteneinsicht können wir beurteilen, ob eine Aussage in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob es besser ist, weiterhin zu schweigen. Oft ist es ratsam, zunächst keine Aussagen zu machen, um sich nicht zu belasten.
  4. Nicht eigenständig zur Polizei gehen: Wir raten Ihnen dringend, nicht ohne anwaltliche Beratung zur Polizei zu gehen oder eigenständig Kontakt aufzunehmen. Als Ihr Rechtsanwalt übernehme ich die notwendige Kommunikation und bewahre Sie vor möglichen Fehlern.

  5. Vorladung nicht ignorieren, aber korrekt reagieren: Auch wenn Sie der Vorladung nicht folgen müssen, sollte diese Situation ernst genommen werden. Wir können der Polizei mitteilen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und vorerst keine Aussage tätigen.

Fazit:

Wenn Sie als Beschuldigter eine polizeiliche Vorladung erhalten, sollten Sie keine unüberlegten Aussagen machen und sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Durch Akteneinsicht, die ich als Ihr Rechtsanwalt beantragen kann, erhalten Sie einen entscheidenden Vorteil: Wir wissen genau, welche Vorwürfe und Beweise vorliegen, und können eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Dies ist der sicherste Weg, um Ihre Rechte zu wahren und sich bestmöglich zu verteidigen.


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