Verletzung der Aufsichtspflicht - Softair-Pistolen

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Eine Mutter haftet, wenn das Kind mit Softair-Pistolen, aber ohne entsprechende Schutzbrille, spielt und deshalb ein anderes Kind am Auge verletzt. Bei Kindern unter 14 Jahren muss der Sorgeberechtigter eine umfassende Kontrolle über den Einsatz der Softair-Waffen behalten. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass zeitnah eingegriffen werden kann.

Softair-Waffen sind Gegenstände mit deutlich erhöhtem Gefahrenpotenzial

Im vorliegenden Fall spielten 4 Kinder im Alter zwischen 10 und 13 Jahren zusammen auf einem Parkplatz. Der Sohn der allein sorgeberechtigten Beklagten und ein weiteres Kind hatten Softair-Pistolen dabei und trugen Schutzbrillen. Die beiden anderen Kinder hatten keine Schutzbrille. Der Sohn der Beklagten schoss auf einen Jungen. Der Junge wurde am linken Auge verletzt. Er erlitt durch das Geschoss eine schwere Verletzung am linken Auge.

Der eingeschaltete Sachverständige stellte fest, dass das linke Auge durch die Verletzung lichtempfindlicher geworden ist. Das bedeutet, dass im Alter chronische Bindehaut-Rötungen auftreten können. Weiterhin kann es in 10 bis 20 Jahren zu einer vorzeitigen Linsentrübung kommen, welche zur Folge hat, dass eine graue Star-Operation notwendig wird.

Das LG gab der auf Zahlung von Schmerzensgeld und Feststellung einer Schadenersatzpflicht – auch für die in Zukunft eintretenden Schäden – gerichteten Klage statt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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