Visa für Kolumbien: Aufenthaltsrecht – Teil 2

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Fortsetzung von Teil 1: Sonstige

Sonstige

Ständiger Aufenthalt in Kolumbien in Verbindung mit einer Religionsgemeinschaft

Diese Unterform des Visums Kategorie „M“ verlangt eine Bescheinigung der Anerkennung und gesetzlichen Vertretung der Religionsgemeinschaft, ausgestellt vom zuständigen Innenministerium oder der zuständigen Diözese.

Studium oder Schuldbildung in Kolumbien

Um eine Aufenthaltsberechtigung für die Aufnahme eines Studiums oder den Besuch einer Schule zu erlangen, ist ein Nachweis in Form von Bankauszügen, Förderungen, Ersparnissen etc. zu erbringen, die den Beweis liefern, dass die Kosten für die Ausbildung sowie die Lebenserhaltungskosten während der Ausbildung gedeckt werden können. Zudem ist die jeweilige Einschreibebestätigung bzw. Immatrikulationsbestätigung zu erbringen.

Immobilieninvestitionen

Werden in Kolumbien Immobilieninvestitionen idH von mindestens 350 Mindestlöhnen getätigt, so kann ein Aufenthaltstitel des Typs „M“ beantragt werden.

Folgende Nachweise sind zusätzlich zu erbringen:

  • Eigentumsnachweis bezüglich der betroffenen Immobilie
  • Bestätigung der kolumbianischen Nationalbank (Banco de la Republica)

Visa für Pensionisten

Es ist ein Pensionsnachweis zu erbringen (monatlicher Bezug), der die Lebenserhaltungskosten in Kolumbien decken kann (Höhe von mindestens 3 Mindestlöhnen).


Visa für Daueraufenthalt – „R“

Die folgenden Gruppen von Ausländern, die sich dauerhaft in Kolumbien niederlassen möchten, können ein Visum Typ „R“, das zum Daueraufenthalt berechtigt, beantragen:


  1. Ehemalige kolumbianische Staatsbürger
  2. Leibliche Mutter oder leiblicher Vater eines kolumbianischen Staatsbürgers
  3. Ständiger und ununterbrochener Aufenthalt in Kolumbien für 2 Jahre als
     - Ehepartner oder Lebensgefährte (Union martial de hecho) eines    kolumbianischen Staatsbürgers

- Adoptivkind bzw. Adoptivelternteil eines kolumbianischen Staatsbürgers
 - Staatsbürger MERCOSUR Staat bzw. Bolivien oder Chile

  1. Ständiger und ununterbrochener Aufenthalt in Kolumbien für 5 Jahre mit Visum „M“
  2. Investoren, die eine Investition über dem Mindestausmaß von 650 Mindestlöhnen bei der kolumbianischen Nationalbank angemeldet haben


„Ständiger Aufenthalt“ liegt nur dann vor, wenn sich die betroffene Person nicht länger als 180 Tage im Jahr im Ausland aufgehalten hat. Als „ununterbrochen“ gilt der Aufenthalt, wenn die betroffene Person ihr bisheriges Visum vor Ablauf der Gültigkeit verlängert hat. War der Antragsteller zu irgendeinem Zeitpunkt Objekt eines Verfahrens bezüglich irregulären Aufenthalts, besteht kein Anspruch auf ein Visum des Typs „R“, bis der reguläre Aufenthalt von 2 bzw. 5 Jahren wieder hergestellt ist. Das Visum für Daueraufenthalt wird für unbestimmte Zeit ausgestellt.


Visa für Begünstigte

Es kann ein Visum für begünstigte Personen ausgestellt werden, wenn diese Teil der Kernfamilie eines Aufenthaltsberechtigten und wirtschaftlich von diesem abhängig sind. Dies gilt nur, wenn:


  1. für den Aufenthaltsberechtigten ein Aufenthaltstitel aufgrund eines Visums „M“ oder „R“ besteht
  2. die aufenthaltsberechtigte Person ein Visum „V“ aufgrund
     - journalistischer Korrespondenzarbeit und Berichterstattung
     - vorübergehenden Dienstleistungen an natürlichen oder juristischen Personen
     - Bekleidung eines Amtes in einem Unternehmen, welches seinen Sitz in Kolumbien hat, aber originär ausländisch ist
     -Staatenvertreter

hat.

Unter der Kernfamilie werden Ehepartner oder Lebensgefährte, Eltern, insofern diese wirtschaftlich abhängig sind, minderjährige Kinder, unter 25-Jährige, die aus Studiumsgründen noch wirtschaftlich von ihren Eltern abhängig sind sowie behinderte volljährige Kinder, die aufgrund der Behinderung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, verstanden. Die Dauer des Aufenthaltstitels kann niemals länger sein als derjenige der Person, von der das Visum für die begünstigte Person abgeleitet wird. Die begünstigte Person besitzt keine Arbeitserlaubnis. Grundsätzlich gilt, dass die betroffenen Personen dasselbe Visum wie der oder die Primärberechtigte beantragen können, nur jeweils in der Rolle als Begünstigte oder Begünstigter ohne eigene Arbeitserlaubnis. Um ein Visum als begünstigte Person zu erhalten, ist eine Kopie des Visums der primär aufenthaltsberechtigten Person zu erbringen sowie ein Nachweis über die familiäre bzw. eheliche Verbindung zu dieser Person. Ebenso hat diese primär berechtigte Person eine Erklärung über die Abhängigkeit sowie die wirtschaftliche Verantwortung für die begünstigten Personen in unterschriebener Form zur Beantragung des Visums abzugeben.


Pflichten des Aufenthaltsberechtigten

In allen Fällen außer bei Tourismusaufenthalten, kurzfristigen geschäftlichen Aufenthalten und der Teilnahme an künstlerischen, sportlichen oder sonstigen Events (alle Visa des Typs „V“) hat der oder die Aufenthaltsberechtigte einen kolumbianischen Personalausweis für Ausländer zu beantragen (Cedula de Extranjería) sowie sämtliche Änderungen bezüglich Beschäftigung und Wohnort der Migrationsbehörde bekannt zu geben.


Aktuelle Entwicklungen bei der Beantragung von Visa

Das Außenministerium hat kürzlich den Beschluss 5477 gefasst, der neue Regeln für den Zugang zu kolumbianischen Visa vorsieht und ab Oktober 2022 in Kraft treten wird.


Eine der wichtigsten Änderungen dieser neuen Verordnung betrifft die Bearbeitungszeit für jeden Antrag, die bisher bis zu fünf Arbeitstage betrug und nun auf 30 Kalendertage verlängert wird. Zudem wird vorgesehen, dass die Visum- und Einwanderungsbehörde die Möglichkeit hat, zusätzliche Unterlagen anzufordern und Befragungen durchzuführen, wenn sie dies für angebracht hält. Die Genehmigung liegt im Ermessen des Außenministeriums, wenn der Antragsteller die geforderten Unterlagen nicht erbringt oder vervollständigt.


Eine weitere Neuheit des Beschlusses ist die Einführung neuer Visumskategorien, wie z. B. das "Digital Nomad Visa“ („Visa Nómadas Digitales“), das für zwei Jahre gültig ist und für unabhängige Arbeitnehmer bestimmt ist, die remote von Kolumbien aus über digitale Medien und das Internet ausschließlich für ausländische Unternehmen arbeiten oder das Ziel haben, ein für das Land interessantes Unternehmen für digitale Inhalte oder Informationstechnologie zu gründen.


Außerdem wird das „Visum zur Förderung der Internationalisierung“ („Visa para el Fomento de la Internacionalización“ vorgestellt, das die Entwicklung von Innovations- oder Forschungstätigkeiten, die auf die Einführung oder Anpassung von Technologien abzielen, die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ergänzen oder entwickeln, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes beitragen, ermöglichen wird. Dies ist ideal für Ausländer mit einem Masterabschluss, einer Promotion oder einer Postdoc-Ausbildung in angewandten Grundlagenwissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder Mathematik und verwandten Fächern, die den Zielen Kolumbiens in seinem Internationalisierungsplan entsprechen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte gerne im Rahmen einer Erstberatung zur Seite!


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