Vorgehen gegen mutmaßlich betrügerischen Onlineshop und Identitätsdiebstahl

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir wurden mandatiert in einem Fall, in dem fälschlicherweise in einem mutmaßlich betrügerischen Onlineshop angegeben wurde, dass unser Mandant dessen Betreiber sei. In diesem sogenannten Fakeshop wurden der Unternehmensname, die Kontaktdaten, die Adresse und der Name von verantwortlichen Personen unseres Mandanten verwendet, obwohl unser Mandant keinerlei Verbindung zu der Webseite hat. Die Rechtsanwaltkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ging auf verschiedenen Ebenen unter Einschaltung verschiedener Mittel gegen den Onlineshop vor.


Vorab: Eine fremde Website verwendet unberechtigt Ihre persönlichen Daten oder die Daten Ihres Unternehmens? Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet eine kostenlose Ersteinschätzung bei Identitätsdiebstahl, Identitätsmissbrauch und ähnlichen Fällen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.


Vermutlich betrügerischer Onlineshop 

In dem vermutlich betrügerischen Onlineshop wurden Elektronikartikel wie etwa Spielekonsolen weit unter dem üblichen Preis angeboten. Eine Bezahlung war nur gegen Vorkasse an ein ausländisches Bankkonto möglich. Hier sollten Besteller bereits hellhörig werden. Dennoch wandte sich eine Vielzahl von Personen an unseren Mandanten, da sie nach der Zahlung des Kaufpreises keine Ware erhalten haben wollten. Aufgrund der Angaben im Impressum und an anderen Stellen der Website glaubten die betrogenen Kunden, dass unser Mandant den Fakeshop betreiben würde. Einige der Besteller drohten unserem Mandanten gar mit gerichtlichen Verfahren und Strafanzeigen. Auch erhielt unser Mandant von Kunden des Fakeshops schlechte Bewertungen bei verschiedenen Onlineportalen.


Zahlreiche Rechtsverletzungen 

Die tatsächlichen Betreiber des Fakeshops verletzen die Rechte unseres Mandanten aus zahlreichen Rechtsgebieten (beispielweise Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb). Die unberechtigte Nutzung des Unternehmenskennzeichens unseres Mandanten ist sogar eine Straftat zu dessen Nachteil. Die Betreiber der Webseite haften unserem Mandanten gegenüber auf Unterlassung der Rechtsverletzung und Schadensersatz. Daneben dürfte auch der Straftatbestand des Betruges zum Nachteil der Besteller erfüllt sein.


Haftung der Provider ab Kenntnis

Ab Kenntnis von der Rechtsverletzung haften sogar die Provider wie Hoster der Webseite, Plattformanbieter und sogar Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung und Schadensersatz. Unterlassung bedeutet, dass die Anbieter verpflichtet sind, ihre Mitwirkung an der Rechtsverletzung zu beenden etwa, indem sie die Website nicht mehr hosten. Auch kann Schadensersatz von den Provider für solche Schäden gefordert werden, die nach Kenntniserlangung des Providers durch die fortgesetzte Rechtsverletzung entstehen.


Sperrung der Domain und Löschung der Seite bei Identitätsdiebstahl

Wir konnten in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen für unsere Mandantschaft eine zeitnahe Sperrung der Domain und der Löschung der Seite aus Suchmaschinen erreichen. Hierbei hat sich unser beharrliches Vorgehen gegenüber Behörden und Providern ausgezahlt. Denn für unseren Mandaten war ein schneller Erfolg wichtig, um den Schaden für sein Unternehmen zumindest zu begrenzen.


Zeitnahe und kostenlose Ersteinschätzung Identitätsdiebstahl und ähnlichen Fällen

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für IT-Recht der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bieten bei Identitätsdiebstahl und in ähnlichen Fällen Betroffenen eine zeitnahe und kostenlose Ersteinschätzung.

Kontaktdaten: Telefon: 0251 20 86 80 30 | Fax: 0251 20 86 80 50 | E-Mail: info@wd-recht.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema