Vorladung: Sexuelle Übergriffe im sozialen Nahfeld - was tun?
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Der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs wiegt schwer – insbesondere dann, wenn er aus dem sozialen Nahfeld stammt, also von Personen erhoben wird, zu denen ein enges persönliches Verhältnis besteht. Ob es sich um einen ehemaligen Partner, ein Familienmitglied, einen Bekannten oder eine enge Freundin handelt: Die Anschuldigung trifft den Beschuldigten nicht nur juristisch, sondern auch emotional mit voller Wucht. In vielen Fällen wird durch den Vorwurf das gesamte soziale Umfeld erschüttert, berufliche Beziehungen können belastet oder sogar zerstört werden. Gleichzeitig geraten Betroffene schnell in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, bei denen Aussagen gegen Aussagen stehen und oft kein objektiver Beweis vorliegt. Gerade in solchen Situationen ist die richtige juristische Strategie entscheidend.
Sexuelle Übergriffe im sozialen Nahfeld gehören zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Die Nähe der Beteiligten zueinander sorgt nicht selten für eine komplizierte Beweislage, da sich Tat und Beziehungsgeschichte meist im privaten, unbeobachteten Raum abspielen. Häufig gibt es keine Zeugen und keine objektiven Spuren, was die Glaubhaftigkeit der Aussagen in den Mittelpunkt der Ermittlungen rückt. Ermittlungsbehörden und Gerichte müssen dann anhand psychologischer Einschätzungen, Widerspruchsfreiheit und Indizien entscheiden, wem sie mehr Glauben schenken. In solchen Fällen kann eine falsche Bewertung der Situation schwerwiegende Folgen haben – von Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft bis hin zur strafrechtlichen Verurteilung mit empfindlichen Strafen.
Für Beschuldigte ist es daher essenziell, bereits im frühen Stadium des Verfahrens eine qualifizierte Verteidigung aufzubauen. Schon die erste polizeiliche Vernehmung kann entscheidend sein. Wer unvorbereitet Aussagen macht, läuft Gefahr, sich selbst zu belasten oder Sachverhalte falsch einzuordnen. In Fällen aus dem sozialen Nahfeld ist die Versuchung oft groß, sich rechtfertigen zu wollen oder den Kontakt zur anzeigenden Person zu suchen – doch gerade das kann in der Wahrnehmung der Ermittlungsbehörden als Schuldeingeständnis oder gar als versuchte Einflussnahme gewertet werden. Auch emotionale Reaktionen werden mitunter fehlinterpretiert. Daher ist es wichtig, von Anfang an professionellen Rechtsrat einzuholen.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass ohne eindeutige Beweise eine Verurteilung nicht möglich sei. Tatsächlich genügt bereits die glaubhafte Aussage eines vermeintlichen Opfers, um eine Anklage zu erheben und im schlimmsten Fall eine Verurteilung zu erreichen. Entscheidend ist, wie glaubwürdig die Aussage wirkt und ob sie konsistent und detailliert ist. Deshalb sollte jede Äußerung des Beschuldigten vor der Polizei, vor Angehörigen oder vor Freunden mit Bedacht gewählt werden. Die Kommunikation über soziale Medien, Chats oder Nachrichten kann später ebenfalls ausgewertet und im Prozess gegen den Beschuldigten verwendet werden. Auch deshalb ist es dringend ratsam, sich frühzeitig anwaltlichen Beistand zu sichern.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe sexueller Übergriffe – auch und gerade in Fällen aus dem sozialen Nahfeld. Er kennt die Dynamiken solcher Verfahren, weiß um die psychologischen und sozialen Belastungen und erarbeitet mit seinen Mandanten individuelle und wirksame Verteidigungsstrategien. Ob es um die Entkräftung eines Anfangsverdachts, die Aufdeckung von Widersprüchen in der Aussage oder um die Vorbereitung auf eine Hauptverhandlung geht – Dr. Bunzel begleitet Sie mit Fachkompetenz, Diskretion und Engagement durch alle Phasen des Verfahrens.
Mit seinen Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel steht Dr. Maik Bunzel seinen Mandanten bundesweit zur Verfügung. Als erfahrener Strafverteidiger nimmt er sich Zeit für eine ausführliche Fallanalyse und erklärt verständlich, welche rechtlichen Optionen bestehen. Dabei setzt er gezielt auf Akteneinsicht, sorgfältige Beweisauswertung und eine transparente Kommunikation mit dem Mandanten. Ziel ist es stets, die beste Verteidigungslinie zu entwickeln – sei es durch einen Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Sanktion.
Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist zur ersten Orientierung kostenlos. Sie erreichen ihn direkt unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Zusätzlich können Sie jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite Kontakt aufnehmen. Wenn Sie mit einem Vorwurf sexuellen Übergriffs konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich frühzeitig juristische Hilfe zu holen. Je früher eine professionelle Verteidigung beginnt, desto größer sind die Chancen, Schaden abzuwenden oder zumindest zu begrenzen. Dr. Maik Bunzel steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – engagiert, erfahren und bundesweit.
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