Vorladung wegen illegalen Glücksspiels (§ 285 StGB) – das sollten Sie jetzt tun!
- 3 Minuten Lesezeit
Plötzlich liegt eine Vorladung der Polizei im Briefkasten – wegen des Verdachts der Teilnahme am illegalen Glücksspiel. Viele Betroffene sind verunsichert: Was bedeutet das? Droht eine Strafe? Und muss ich überhaupt zur Polizei gehen? Wir klären auf, wie Sie am besten reagieren, was Ihnen droht – und wie Sie sich effektiv verteidigen können.
Warum bekomme ich eine Vorladung wegen illegalen Glücksspiels?
Hintergrund sind meist Zahlungen an Online-Casinos oder Wettanbieter, die keine deutsche Lizenz haben. Solche Anbieter sind trotz Werbung im Netz häufig illegal – und auch die bloße Teilnahme am Spiel kann laut § 285 StGB strafbar sein.
Wichtig:
Nicht nur der Anbieter macht sich strafbar – auch Teilnehmer:innen riskieren ein Strafverfahren.
Typische Ausgangspunkte für Ermittlungen:
Kreditkartenabrechnungen oder PayPal-Zahlungen an nicht lizenzierte Anbieter
Verdacht durch Finanztransaktionen oder Steuerprüfungen
Datenweitergabe durch Anbieter im Ausland
Was ist illegales Glücksspiel nach deutschem Recht?
Glücksspiel ist in Deutschland nur erlaubt, wenn es von einer in Deutschland lizenzierten Stelle angeboten wird – das regelt der Glücksspielstaatsvertrag.
Beispiel:
✅ Legal: Lotto Hessen, staatliche Spielbanken, lizensierte Anbieter auf der offiziellen Whitelist der GGL
❌ Illegal: Seiten wie Lottohelden.de, Stake.com, Rabona, 22bet, viele Online-Casinos mit Sitz in Curacao oder Malta
Achtung: Auch wenn die Seite „seriös“ wirkt – ohne deutsche Lizenz ist das Spiel in Deutschland illegal.
Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich vorgeladen werde?
Nein. Als Beschuldigte:r müssen Sie nicht zur Polizei erscheinen oder aussagen – und in den meisten Fällen sollten Sie das auch nicht tun!
Eine unüberlegte Aussage kann Ihr Verfahren massiv verschlechtern. Stattdessen:
Aussage verweigern (freundlich!)
Akteneinsicht durch einen Anwalt beantragen
Strategie zur Verteidigung entwickeln
Was droht mir bei einer Verurteilung?
Laut § 285 StGB drohen bei Teilnahme am illegalen Glücksspiel:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten
Eintrag im Führungszeugnis möglich
Probleme bei Jobs, Ausbildungen, Behörden (z. B. Beamtenlaufbahn)
Verfahren zur Vermögensabschöpfung: Gewinne oder Zahlungen können eingezogen werden!
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Das Verfahren läuft weiter – und im schlimmsten Fall droht ein Strafbefehl oder eine Hauptverhandlung mit Verurteilung. Wer untätig bleibt, verliert wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten.
👉 Vergleich mit einem Blitzerbescheid:
Auch hier denken viele: „Wird schon nicht schlimm.“ Doch wer einfach nichts tut, riskiert Führerscheinverlust, Punkte oder Bußgeld – obwohl ein Einspruch oft Erfolg hätte. Genauso ist es beim illegalen Glücksspiel: Nur wer aktiv wird, kann das Verfahren beeinflussen.
Warum sich anwaltliche Verteidigung lohnt

In vielen Fällen lassen sich Verfahren wegen illegalen Glücksspiels einstellen – sei es mangels Nachweis, wegen Verjährung oder weil die rechtliche Lage strittig ist. Doch ohne anwaltliche Hilfe verschenkt man diese Chance.
Unsere Kanzlei prüft:
Ist das Verfahren angreifbar?
Droht wirklich eine Strafe – oder gibt es mildernde Umstände?
Lassen sich Zahlungen oder Gewinne gegen Sie verwenden?
Wie läuft die Verteidigung ab?
Vorladung erhalten
➝ Keine Aussage machen, sondern direkt an uns weiterleitenAkteneinsicht beantragen
➝ Nur wer die Akte kennt, kann sich wirksam verteidigenVerteidigungsstrategie entwickeln
➝ Ziel: Einstellung des Verfahrens oder Freispruch
Fazit: Jetzt aktiv werden – statt später Probleme bekommen
Eine Vorladung wegen § 285 StGB ist ernst – aber kein Grund zur Panik. Mit professioneller Hilfe lassen sich viele Verfahren erfolgreich beenden, bevor es zu einer Verurteilung kommt.

Häufige Fragen zur Vorladung wegen § 285 StGB
Welche Anbieter sind legal?
Nur solche auf der offiziellen Whitelist der GGL.
Wie erfährt die Polizei davon?
Oft durch Zahlungsdienstleister, Banken oder Zufallsfunde im Rahmen anderer Verfahren.
Ist mein Führungszeugnis betroffen?
Bei einer Verurteilung: Ja – und das kann berufliche Folgen haben.
Was kostet die Verteidigung?
Erstgespräch ist kostenlos. Rechtsschutzversicherung? Wir stellen gern eine Deckungsanfrage. Ansonsten nach RVG oder auf Stundenbasis.
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