Vorladung wegen Lottohelden erhalten? Was Sie jetzt tun sollten!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten – wegen Ihrer Teilnahme an Online-Glücksspielen bei Lottohelden? Dann ist Vorsicht geboten: In vielen Fällen steht der Verdacht im Raum, gegen § 285 StGB (Teilnahme am illegalen Glücksspiel) verstoßen zu haben. Was das bedeutet, welche Strafen drohen und wie Sie sich am besten verhalten – erfahren Sie hier.


Worum geht es bei Lottohelden?

„Lottohelden.de“ wirbt mit staatlichen Jackpots, schnellen Tippscheinen und deutscher Sprache – doch der Schein trügt. Das Unternehmen sitzt nicht in Deutschland, sondern auf Gibraltar und besitzt keine gültige Lizenz nach deutschem Glücksspielrecht. Das hat erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Denn: Nur Anbieter, die auf der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen, dürfen in Deutschland legale Glücksspiele anbieten.

Lottohelden gehört nicht dazu. Die Teilnahme an diesen Angeboten kann daher als illegales Glücksspiel gewertet werden – mit strafrechtlichen Folgen für die Spieler selbst.


Vorladung erhalten – was bedeutet das?

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, stehen Sie im Verdacht, sich strafbar gemacht zu haben – typischerweise nach:

  • § 285 StGB – Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel

  • Oder in Verbindung mit § 284 StGB – Veranstalten eines unerlaubten Glücksspiels (in schwereren Fällen)

In der Vorladung werden Sie meist als Beschuldigter benannt. Das bedeutet: Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren. Die Polizei will Ihre Aussage – und genau hier ist besondere Vorsicht geboten.


Wie sollten Sie sich verhalten? Die 5 wichtigsten Regeln:

1. Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!

Egal, wie harmlos das Schreiben wirkt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, weder telefonisch noch schriftlich – und erscheinen Sie nicht ohne Verteidiger zur Vorladung.

2. Fristen im Blick behalten

Manche Schreiben wirken formlos, enthalten aber kurze Fristen zur Stellungnahme oder Anhörung. Reagieren Sie rechtzeitig – aber nicht unüberlegt.

3. Akteneinsicht durch Anwaltbeantragen

Nur mit Akteneinsicht können wir beurteilen, was genau gegen Sie vorliegt. Viele Ermittlungen beruhen auf Massendaten-Auswertungen von Zahlungsanbietern, insbesondere bei Auslandszahlungen über Kreditkarte, Klarna oder Neosurf.

4. Strafbarkeit ist nicht selbstverständlich

Nicht jede Teilnahme ist automatisch strafbar. Es gibt gute Argumente gegen den Vorsatz oder für einen Verbotsirrtum. Auch ist fraglich, ob § 285 StGB überhaupt verfassungsgemäß ist – ein Punkt, den wir aktiv für unsere Mandanten prüfen.

5. Jetzt Verteidigung vorbereiten – statt reagieren

Wer frühzeitig reagiert, kann oft erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird – bevor es zu einer Geldstrafe oder Eintragung ins Führungszeugnis kommt.


Welche Strafen drohen bei illegalem Glücksspiel?

Nach § 285 StGB droht bei vorsätzlicher Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel:

  • Geldstrafe oder

  • Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten

Oft wird das Verfahren jedoch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt – insbesondere bei Ersttätern. Eine anwaltliche Verteidigung kann genau darauf hinwirken.

Doch Achtung: In vielen Fällen droht zusätzlich ein Einziehungsverfahren nach § 73 ff. StGB – das heißt, Ihre Gewinne oder Einzahlungen können eingezogen werden, selbst wenn diese längst ausgegeben sind.


Warum die Teilnahme an Lottohelden als illegal gilt

Das deutsche Glücksspielrecht ist seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 klar: Nur in Deutschland lizensierte Anbieter dürfen online Glücksspiele anbieten – zu finden auf der offiziellen Whitelist der GGL.

Lottohelden besitzt keine solche Erlaubnis.

Die Behauptung, das Angebot sei in Gibraltar lizenziert, schützt nicht vor einer Strafverfolgung in Deutschland. Die Behörden werten Zahlungen dorthin (z. B. über Kreditkarte, Klarna, paysafecard oder Kryptowährungen) als Teilnahme an illegalem Glücksspiel.


Was wir für Sie tun können

Als erfahrene Kanzlei im Bereich Glücksspielstrafrecht vertreten wir bundesweit Mandanten, die wegen Plattformen wie Lottohelden, Lottoland, Stake, 22bet, 1xbit oder ähnlichen Anbietern ins Visier der Strafverfolgung geraten sind.

Wir übernehmen für Sie:

✅ Akteneinsicht und rechtliche Bewertung
Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft

Strategie zur Vermeidung eines Strafverfahrens

Begleitung bei Einziehungsverfahren

In vielen Fällen gelingt uns eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung und ohne Eintragung ins Führungszeugnis.


Fazit: Ruhig bleiben – aber nicht untätig!

Eine Vorladung wegen Lottohelden ist kein Einzelfall. In ganz Deutschland laufen derzeit Ermittlungsverfahren wegen Online-Glücksspiel. Es handelt sich um einen Massenkomplex, der Tausende betrifft – oft unverschuldet und ohne kriminelle Energie.

Dennoch: Die Teilnahme kann strafbar sein. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert hohe Kosten, Eintragungen im Führungszeugnis und den Verlust eingezahlter Gelder.


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