Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis bei THC-Konzentration ab 1 ng/ml

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Bisher entzogen viele Fahrerlaubnisbehörden Kraftfahrern, welchen mindestens 1,0 ng/ml THC-Konzentration im Blut beim Autofahren nachgewiesen wurde, ohne weitere Prüfung die Fahrerlaubnis. Die meisten Oberverwaltungsgerichte bestätigten in der Vergangenheit diese Verwaltungspraxis.

Nun lässt ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.08.2016 (Az. 11 Cs 16.1460) aufhorchen. Nach diesem Beschluss muss in den Fällen, in denen ein gelegentlicher Cannabiskonsument erstmalig ein Kfz im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis mit einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml oder mehr führt, geklärt werden, ob ohne weitere Abklärung der Kraftfahrereignung die Fahrerlaubnis entzogen werden muss oder ob zuvor eine MPU anzuordnen ist.

Für die Praxis bedeutet dies, dass es künftig noch mehr Sinn macht und bessere Erfolgsaussichten gibt, gegen sofortige Entziehungen der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums vorzugehen. Hierdurch dürfte im Einzelfall der Karbonsäurewert im Blut eine besondere Bedeutung haben, da dieser tendenziell Auskunft über das Konsumverhalten gibt.

In jedem Fall ist es ratsam, nach einem Vorfall mit Cannabisbezug im Straßenverkehr zunächst bis zur endgültigen Klärung der Kraftfahrereignung durch die Fahrerlaubnisbehörde den Konsum vollständig einzustellen.

Des Weiteren übernehmen in der Regel die (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherungen in solchen Fällen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

Rechtsanwalt Ulli H. Boldt

Der Verfasser ist auf BTM-Fragen spezialisierter Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht.


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