🛑 Vorsicht beim Vorwurf "Handeltreiben" mit Drogen (§ 29 BtMG)!

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Wenn Ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ vorgeworfen wird, ist besondere Vorsicht geboten – denn dieser Begriff wird im Strafrecht besonders weit verstanden.

👉 Was bedeutet „Handeltreiben“ eigentlich?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist damit „jedes eigennützige Bemühen zur Ermöglichung oder Förderung eines Umsatzes mit Betäubungsmitteln“ gemeint.
⚠️ Das heißt: Schon das Anbahnen eines Drogengeschäfts, Verhandlungen, oder das Bereitstellen eines Kurierfahrzeugs können ausreichen – auch wenn nie Drogen geliefert oder verkauft wurden!


👉 Wichtig zu wissen:

  • Sie mĂĽssen keine Drogen besitzen oder ĂĽbergeben haben, um sich strafbar zu machen.

  • Auch Hilfstätigkeiten wie Verpacken, Aufbewahren, Vermitteln oder Dolmetschen können schnell als Täterschaft oder Beihilfe gewertet werden.

  • Wer aus Freundschaft oder Gefälligkeit handelt, ohne Vorteil fĂĽr sich, betreibt in der Regel kein Handeltreiben – aber das muss man beweisen können.

âś… Was Sie tun sollten:

  1. Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben – auch nicht zur „Aufklärung“.

  2. Machen Sie keine Angaben zur Drogenmenge, Qualität oder zu angeblichen Vorteilen, bevor klar ist, wie Ihre Rolle juristisch eingeordnet wird.

  3. Notieren Sie sich keine Details selbst – was für Sie nach „Klarheit“ aussieht, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden.


⚖️ Hinweis zur Strafe:
Wird Ihnen Handeltreiben mit einer „nicht geringen Menge“ vorgeworfen, droht mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe, oft sogar deutlich mehr – besonders bei wiederholter Tat oder erschwerenden Umständen (z. B. Waffenbesitz).


đź”’ Fazit:
„Handeltreiben“ ist schnell angenommen – oft auch zu Unrecht. Daher: Bewahren Sie Ruhe, sagen Sie nichts, und lassen Sie sich umgehend verteidigen. In vielen Fällen lassen sich durch geschickte Einordnung der Rolle und Abgrenzung zu straflosen Handlungen spürbar bessere Ergebnisse erreichen.



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