Vorwurf § 184b StGB - wie verhalte ich mich richtig als Beschuldigter
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Vorwurf nach § 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte: So verhalten Sie sich richtig!
Der Vorwurf, kinderpornographische Inhalte verbreitet, erworben oder besessen zu haben, stellt für Betroffene eine existenzielle Belastung dar. Neben dem strafrechtlichen Vorwurf ist insbesondere psychische Belastung der Betroffenen zu bedenken.
Häufig beginnen Ermittlungsverfahren mit einer Hausdurchsuchung oder der Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. In diesem Rechtstipp erkläre ich – Daniel Gönnheimer, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Familienrecht - wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten und wie die Polizei in solchen Fällen vorgeht.
1. Die Ermittlungsarbeit der Polizei: Wie läuft ein solches Verfahren ab?
Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB beginnen oft mit Hinweisen aus dem In- oder Ausland. Häufig stammen diese aus internationalen Ermittlungen, etwa durch Überwachungsmaßnahmen oder Plattformschließungen. Technische Ermittlungsansätze wie IP-Adressen-Rückverfolgung oder Analyse digitaler Geräte stehen hierbei im Vordergrund.
Sobald eine Spur zu Ihnen führt, leiten die Behörden umfassende Maßnahmen ein. Dazu zählen:
• Hausdurchsuchungen: Ziel ist es, digitale Beweismittel wie Computer, Smartphones oder externe Speichermedien sicherzustellen.
• Beschlagnahmen: Alle Geräte, die potenziell belastendes Material enthalten könnten, werden sichergestellt.
• Beschuldigtenvernehmungen: Die Polizei „lädt“ Sie ein, um Ihre Sicht der Dinge zu schildern. Diese Einladung erfolgt schriftlich oder telefonisch.
Wichtig: Oft sind sich Betroffene keiner Schuld bewusst. In einigen Fällen erfolgt ein Zugriff durch sogenannte „Fake-Downloads“, die auf falschen Klicks basieren können.
2. Was tun im Falle einer Hausdurchsuchung?
Eine Hausdurchsuchung ist eine einschneidende Erfahrung. Folgende Verhaltensregeln sind entscheidend:
1. Keine Aussagen machen: Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine spontanen Äußerungen. Alles, was Sie sagen, kann und wird später gegen Sie verwendet werden.
2. Durchsuchungsbeschluss prüfen: Verlangen Sie den Beschluss an und prüfen Sie die Angaben zu Tatvorwurf und betroffener Person. Ist kein Beschluss vorhanden, sollten Sie darauf hinweisen, dass die Durchsuchung unzulässig sein könnte.
3. Zeugen hinzuziehen: Bitten Sie Nachbarn oder
Bekannte, die Durchsuchung zu beobachten. Dies kann später hilfreich sein.
4. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt: Ein erfahrener Strafverteidiger ist Ihr wichtigster Beistand. Sie sollten bereits bei Beginn der Maßnahme darauf hinweisen, dass Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen möchten und verlangen, dass Sie diesen noch während der Durchsuchungsmaßnahme sprechen können.
5. Dokumentieren Sie die Maßnahmen: Notieren Sie sich genau, welche Gegenstände beschlagnahmt wurden, und bestehen Sie auf einer Kopie des Sicherstellungsverzeichnisses.
3. Verhalten bei der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung
Wenn Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen werden, ist die Versuchung groß, direkt Stellung zu nehmen. Doch Vorsicht: Unbedachte Aussagen können Ihre Verteidigung erheblich erschweren.
• Nehmen Sie keine Stellung ohne Rücksprache mit einem Anwalt.
• Informieren Sie sich frühzeitig über den Vorwurf, indem Sie über Ihren Verteidiger Akteneinsicht beantragen.
• Ihr Anwalt kann entscheiden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll ist.
4. Was tun bei Beschlagnahmung von Geräten?
Bei der Sicherstellung von Geräten müssen die Behörden diese eingehend prüfen. Die Forensik kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Wichtig ist:
• Lassen Sie durch Ihren Anwalt überprüfen, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war. Unverhältnismäßige Maßnahmen können angefochten werden.
• Sichern Sie wichtige Daten extern: Für den Fall, dass Geräte beschlagnahmt werden, sollten beruflich oder privat wichtige Daten stets zusätzlich gesichert werden.
WICHTIG: Sie sind nicht verpflichtet Passwörter herauszugeben !!!
5. Ihre Rechte als Beschuldigter
Auch wenn der Tatvorwurf schwerwiegend ist, haben Sie Rechte, die Sie kennen sollten:
• Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen.
• Ihnen steht das Recht auf Akteneinsicht über Ihren Anwalt zu.
• Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmen müssen verhältnismäßig sein.
6. Fazit: Bewahren Sie Ruhe und holen Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung
Der Vorwurf nach § 184b StGB kann gravierende Folgen haben – juristisch, beruflich und persönlich. Der wichtigste Schritt ist, Ruhe zu bewahren und sich professionell verteidigen zu lassen. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Akteneinsicht nehmen, rechtliche Fehler der Ermittlungsbehörden aufdecken und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wenn Sie eine Hausdurchsuchung erlebt haben oder ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Mit meiner Erfahrung im Strafrecht und einem strategischen Vorgehen stehe ich Ihnen zur Seite.
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