Vorwurf Verstoß gegen § 54 KWG: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

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Der Vorwurf eines Verstoßes gegen § 54 Kreditwesengesetz (KWG) kann für Unternehmer alarmierend sein. Oft handelt es sich um Missverständnisse, wenn innovative Geschäftsmodelle im Finanzbereich entwickelt werden, ohne dass die BaFin-Bestimmungen ausreichend bekannt sind. Doch was regelt § 54 KWG, und wie können sich Unternehmen in dieser Situation schützen?


Was regelt § 54 KWG?

Gemäß § 54 KWG ist das Betreiben von Bankgeschäften oder das Erbringen von Finanzdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin strafbar. Dazu zählen:

    •    Finanzdienstleistungen wie Anlageberatung oder Portfolioverwaltung,

    •    Bankgeschäfte wie die Entgegennahme von Einlagen oder Kreditvergaben,

    •    Zahlungsdienste wie Zahlungsabwicklung oder E-Geld-Ausgabe.


Ein Verstoß gegen § 54 KWG kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.


Warum geraten Unternehmen ins Visier?

Ermittlungen der BaFin oder Staatsanwaltschaft werden oft eingeleitet, weil:

    •    Geschäftsmodelle irrtümlich als erlaubnispflichtig eingestuft werden,

    •    Kunden oder Geschäftspartner Meldung erstatten,

    •    verdächtige Transaktionen oder Geschäftsaktivitäten auffallen.


Besonders betroffen sind junge Unternehmen oder Start-ups im Finanzsektor, die neue Dienstleistungen anbieten und dabei versehentlich gegen Regulierungen verstoßen.


Wie schützen Sie Ihr Unternehmen?

    1.    Schweigen Sie zunächst: Äußern Sie sich nicht gegenüber Behörden, bevor Sie rechtlichen Beistand eingeholt haben.

    2.    Prüfen Sie die Vorwürfe: Lassen Sie von einer spezialisierten Anwältin klären, ob Ihre Tätigkeiten tatsächlich erlaubnispflichtig sind.

    3.    Dokumentation sichern: Halten Sie alle Geschäftsunterlagen bereit, um Missverständnisse aufzuklären.

    4.    Behördenkooperation: Mit einer durchdachten Strategie kann oft eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.


Handeln Sie frühzeitig

Wenn Ihr Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen § 54 KWG angegangen wird, stehen nicht nur Strafen, sondern auch der Ruf Ihres Unternehmens auf dem Spiel. Eine rechtzeitige und professionelle Verteidigung ist entscheidend, um Schäden zu vermeiden.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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