Wann eine Urkundenfälschung gem. § 267 StGB vorliegt und wie Sie richtig handeln!

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Dieser Rechtstipp befasst sich mit dem Delikt der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Ziel dieses Berichts ist es, ihnen ein Verständnis für die rechtlichen Aspekte und die Bedeutung einer kompetenten Rechtsvertretung in solchen Fällen zu vermitteln. Urkundenfälschung ist ein schwerwiegendes Vergehen, das empfindliche Strafen nach sich ziehen kann und daher anwaltliche rechtliche Unterstützung erfordert.

Die Urkundenfälschung ist in § 267 StGB geregelt und umfasst das Herstellen, Verändern oder Benutzen unechter oder verfälschter Urkunden mit dem Ziel, einen Irrtum zu erregen oder zu bestärken. Unter Urkunden sind dabei schriftlich fixierte Gedankenerklärungen zu verstehen, die einem Beweiszweck dienen können, beispielsweise Urkunden öffentlicher oder privater Art, wie Ausweise, Zeugnisse, Verträge oder Urkunden in behördlichen Angelegenheiten.

Die Urkundenfälschung wird in Deutschland gemäß § 267 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug erhöht werden. Die Strafverfolgung erfolgt in der Regel auf Antrag des Geschädigten, jedoch kann auch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden.

Für eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, die es im Rahmen der Verteidigung zu prüfen und zu widerlegen gilt. Hier einige mögliche Verteidigungsstrategien:

Fehlende Täuschungsabsicht: Ein zentrales Element der Urkundenfälschung ist die Absicht, einen Irrtum zu erregen
oder zu bestärken. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte keine Täuschungsabsicht hatte, kann dies
zu einem Freispruch führen.

Mangelnde Echtheitsmerkmale: Oftmals weisen gefälschte Urkunden Unregelmäßigkeiten auf, die von forensischen Sachverständigen analysiert werden können. Wenn Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Urkunde bestehen, kann
dies die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung bilden.

Beweisbarkeit der Fälschung: Die Beweisbarkeit der Fälschung ist entscheidend. Eine sorgfältige Prüfung der Beweismittel kann dazu beitragen, Unregelmäßigkeiten oder Fehler bei der Ermittlung aufzudecken.

Vor dem Hintergrund der empfindlichen Strafen und der Komplexität von Urkundenfälschungsfällen ist die Bedeutung einer kompetenten Rechtsvertretung nicht zu unterschätzen. Meine Rechtsanwaltskanzlei verfügt über ein erfahrenes Team, die auf Urkundenfälschungen spezialisiert sind. Wir setzen uns engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein und arbeiten sorgfältig daran, die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Urkundenfälschung ist ein Delikt, das ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine professionelle Rechtsvertretung ist unerlässlich, um die Interessen der Beschuldigten zu schützen und eine gerechte Verteidigung sicherzustellen. Meine Kanzlei steht Ihnen in solchen Fällen mit Fachwissen und Engagement zur Seite, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Bericht nur zu Informationszwecken dient und keine individuelle Rechtsberatung darstellt
oder ersetzen kan. Mandanten sollten sich immer direkt an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden, um ihre spezifischen rechtlichen Fragen zu klären. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit mir auf, damit ich Ihnen eine Ersteinschätzung
zu ihrer Situation geben kann.

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Foto(s): https://strafrecht-nw.de/

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