Warnschussarrest für Jugendliche: Abschreckung oder Zielverfehlung?

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Union und FDP sind sich einig: Vor allem weil die Qualität der Gewalt von Jugendlichen und Heranwachsenden zugenommen hat, muss eine Lösung her, und zwar in Form des Warnschussarrestes. Dabei zielt die Gesetzesänderung auf Abschreckung. Junge Straftäter sollen frühzeitig erkennen, wie es ist, im Gefängnis zu sitzen. So kann neben der Verurteilung zu einer Haftstrafe (Jugendstrafe) auf Bewährung ein Arrest von bis zu vier Wochen verhängt werden. Dies war bislang nicht möglich. Zwar gibt es auch schon jetzt die Möglichkeit, Jugendarrest bis zu vier Wochen zu verhängen (§ 16 JGG), sofern Jugendstrafe (noch) nicht geboten erscheint (§ 13 Abs. 1 JGG), jedoch nicht neben einer Haftstrafe. Der Jugendliche/Heranwachsende kam oft mit einer Bewährungsstrafe und der Erfüllung von Weisungen und/oder Auflagen davon.

Zumindest bei Intensivtätern soll das nun anders werden. Alles bloßer Populismus? Schließlich hat man noch die vielen brutalen Überfälle in den Berliner U-Bahnen vor Augen.

Die Befürworter des Warnschussarrestes sehen eine abschreckende Wirkung durchaus gegeben. Mit einer „gelben Karte" würden jugendliche Intensivtäter unangenehme Knastluft schnuppern und danach wissen, was es bedeutet, dass ihre Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Soweit die Theorie. Kritiker des Warnschussarrestes sind nicht nur skeptisch, was die abschreckende Wirkung anbelangt, hätten junge Intensivtäter doch vor dem Warnschussarrest häufig schon einmal im Jugendarrest eine Strafe verbüßen müssen. Von einer abschreckenden Wirkung könne in diesen Fällen also nicht ausgegangen werden.

Hinzukomme die hohe Rückfallquote, die bei Jugendlichen in Jugendarrestanstalten bei fast 70 % liege.
Was nicht explizit erwähnt wird, ist aber auch die schädliche Stigmatisierung und die negative Außendarstellung des Jugendlichen, die durch das Absitzen der Strafe in einer Anstalt entsteht.

Ein weiterer Kritikpunkt ist pädagogischer Natur. Auch wenn man die abschreckende Wirkung anerkennt, so wird dem Jugendlichen durch die Bewährungsstrafe vermittelt, dass ihm im Falle der tatsächlichen Bewährung das Gefängnis erspart bleibt. Schickt man ihn dennoch ins Gefängnis und wird die Strafaussetzung widerrufen, findet spätestens dann eine doppelte Sanktionierung statt.

Die Gefahr, dass der Erziehungsgedanke durch den Warnschussarrest zurückgedrängt wird, besteht durchaus. Wenngleich man betonen muss, dass der Warnschussarrest immer nur eine vom Einzelfall abhängige Maßnahme ist. Aber wie man auch dazu steht, das eigentliche Problem, dass durch die Überlastung der Justiz viele Verfahren eingestellt werden und viele Strafen im Hinblick auf den Tatzeitpunkt deutlich zu spät verhängt werden, ist damit nicht ausgeräumt.


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