Warum soll ich für Risikomanagement & Datenschutz Geld ausgeben?

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Risikomanagement – Herausforderungen für Unternehmen

Im Sommer 2008 hätte niemand geglaubt, dass eine Bank wie Lehman Brothers, die ehemals viertgrößte Bank der Welt, zahlungsunfähig wird. Dies war jedoch erst der Beginn einer unerfreulichen, weltweiten Entwicklung. Die KfW überwies noch 319 Mio. € an Lehman Brothers, obwohl bekannt war, dass die Bank insolvent war. Auch Siemens-Vorstände wurden plötzlich und für diese unerwartet (weil bis dahin fast unvorstellbar) Ziel der Staatsanwaltschaft, weil der Vorstand seine Mitarbeiter nicht hinreichend kontrolliert hatte. Als weiterer großer Skandal gilt der Abgasmanipulation des VW-Konzernes, der das Unternehmen schon Unsummen gekostet hat und noch kosten kann. In all diesen Fällen hat das Risiko- und Compliance-Management versagt. Die Unternehmensleitung muss für diese Versäumnisse einstehen, zunehmend mit dem Privatvermögen.

Was bedeutet Risikomanagement? Was ist Compliance? Benötigt das auch mein Unternehmen? Was kostet mich die Einführung und wie hoch ist alternativ der mögliche Schaden, wenn ich es nicht tue? Solche Fragen werden Sie sich berechtigterweise stellen.

Risikomanagement zeigt Risiken auf und bewertet diese, bietet Ansätze zu deren Verhinderung und reduziert im Idealfall die Wahrscheinlichkeit oder die Höhe des Eintritts eines Schadens. Nur wer die Risiken kennt, kann ihnen wirksam begegnen.

Compliance-Management hat die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und internen Unternehmensregeln zum Ziel. Dieses Werkzeug schützt die Reputation des Unternehmens, vermeidet zivil- und strafrechtliche Haftung und steigert so auch die Bonität des Unternehmens.

Jedes Geschäft beinhaltet Chancen und Risiken, die der Unternehmer gegeneinander abwägen muss. Einige Risiken wird jeder Geschäftsführer akzeptieren müssen, weil deren Absicherung unwirtschaftlich wäre. Zu großer Risikoappetit kann schnell in der Insolvenz des Unternehmens enden. Nicht selten geht damit eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung einher. Dies gilt es zu verhindern! Die Geschäftsführerhaftung können Sie beispielsweise mit einer sog. D & O – Versicherung einschränken.

Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkannt werden können. Diese Maßstäbe gelten auch für GmbHs, ja sogar Einzelunternehmen. Der Grund ist in § 130 OWiG zu finden. Danach haftet, wer als Inhaber eines Unternehmens die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Diese Zuwiderhandlung hätte durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert werden können. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen. Diese Regelung wurde u.a. auch Siemens zum Verhängnis. Insgesamt zahlte Siemens ca. 1,2 Milliarden EURO an den deutschen und amerikanischen Staat. Im Vergleich zu den bisherigen Kosten des VW-Konzerns um die „Aufarbeitung“ des Diesel-Skandals muten diese Zahlen wie Peanuts an. VW zahlte bisher 30 Milliarden EURO.


Datenschutz als Risikofaktor

Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ist ein weiteres Gebiet finanziell virulent geworden. Bis zum 24.05.2018 lag das in Deutschland maximal drohende Bußgeld bei 300.000,00 EURO. Unternehmen, die nun Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten begehen, droht nunmehr eine Geldbuße von bis zu 20 Mio. EURO oder 4 Prozent des Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Die Schonfrist scheint vorüber, denn Bußgelder werden bundesweit in unterschiedlicher Höhe verhängt. Spitzenreiter in Deutschland ist aktuell die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen. Hier wurde ein Bußgeld von 14,5 Mio. EURO verhängt.

Verstöße gegen Gesetze drohen aus vielen Richtungen. Bitte bedenken Sie, dass die Einrichtung eines Risikomanagementsystems nicht nur vor Haftung und anderen Unternehmensrisiken schützen, sondern u.a. auch zu einer Finanzierung zu günstigeren Konditionen verhelfen kann. Banken und Versicherungen räumten bereits in der Vergangenheit Unternehmen mit geeigneten Managementinstrumenten nicht selten bessere Konditionen ein. Verbessern Sie mit der Einführung eines individuellen Risikomanagements Ihre Wettbewerbsfähigkeit und sichern Ihre unternehmerische Zukunft.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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