Was tue ich, wenn mir ein Drogendelikt vorgeworfen wird?

  • 4 Minuten Lesezeit

Das Betäubungsmittelstrafrecht zählt zu den komplexesten Bereichen des Strafrechts in Deutschland. Ob Besitz, Handel oder Beschaffungskriminalität – ein Strafverfahren im Zusammenhang mit Drogen kann weitreichende Folgen haben. Unabhängig davon, ob es um geringe Mengen für den Eigengebrauch oder um schwerwiegendere Straftaten wie den Drogenhandel geht, ist es wichtig, sich schnell anwaltliche Hilfe zu sichern.

Als erfahrener Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in [Ihre Stadt] stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um die Verteidigung in Drogendelikten zur Seite. Erfahren Sie hier, welche Konsequenzen drohen und wie ich Ihnen helfen kann.

1. Betäubungsmittelstrafrecht – Was ist strafbar?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt in Deutschland streng den Umgang mit Drogen. Viele glauben, dass der Besitz kleiner Mengen für den Eigenkonsum straffrei ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Bereits der Besitz, Erwerb oder Anbau von Betäubungsmitteln ist strafbar, und selbst bei kleinen Mengen drohen rechtliche Konsequenzen.

Wichtige Begriffe im Betäubungsmittelstrafrecht:

  • Geringe Menge: Wird für den Eigengebrauch definiert. In manchen Fällen kann das Verfahren eingestellt werden, aber dies hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Nicht geringe Menge: Wird erreicht, wenn eine bestimmte Wirkstoffmenge überschritten wird, und führt zu besonders hohen Strafen.
  • Normale Menge: Sie liegt zwischen der geringen und nicht geringen Menge. Hier können Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Wenn Sie wegen Besitzes oder Handels von Betäubungsmitteln beschuldigt werden, sollten Sie sofort einen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht kontaktieren, um Ihre Rechte zu schützen.

2. Handeltreiben und Besitz – Was Sie wissen sollten

Der Begriff des Handeltreibens ist im Betäubungsmittelstrafrecht besonders weit gefasst. Er umfasst jede Handlung, die auf den Handel mit Drogen abzielt, auch wenn kein Verkauf stattfindet. Selbst der Versuch, Drogen zu handeln, kann strafbar sein.

Der Besitz von Betäubungsmitteln umfasst die tatsächliche Verfügungsgewalt über Drogen, auch wenn es sich nur um kleine Mengen handelt. Hier drohen, je nach Menge und Art der Droge, Strafen von Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen.

Was können Sie tun, wenn Sie beschuldigt werden?

  1. Schweigen Sie! Sie sind nicht verpflichtet, ohne Anwalt eine Aussage zu machen. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
  2. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in [Ihre Stadt]. Schnelles Handeln kann oft entscheidend sein, um die Schwere der Konsequenzen zu reduzieren.

3. Welche Strafen drohen im Betäubungsmittelstrafrecht?

Die Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht hängen stark von der Art und Menge der Drogen ab. Der Gesetzgeber sieht insbesondere für den Handel mit harten Drogen wie Kokain oder Heroin harte Strafen vor. Auch Wiederholungstäter müssen mit verschärften Maßnahmen rechnen. Folgende Faktoren spielen eine Rolle bei der Festlegung des Strafmaßes:

  • Die Menge der Drogen
  • Die Art der Droge (weiche Drogen wie Cannabis oder harte Drogen wie Heroin)
  • Der Wirkstoffgehalt der Substanz
  • Ob es sich um Eigenkonsum oder Handeltreiben handelt

Strafen im Überblick:

  • Besitz von Drogen für den Eigenkonsum: Bei geringen Mengen kann unter Umständen das Verfahren eingestellt werden.
  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren, insbesondere bei harten Drogen oder bei gewerbsmäßigem Handel.
  • Wiederholungstäter: Vorstrafen und eine schnelle Rückfallgeschwindigkeit können zu erheblichen Verschärfungen der Strafe führen.

4. Warum Sie einen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht brauchen

Im Betäubungsmittelstrafrecht gibt es viele Nuancen und rechtliche Fallstricke. Ich habe mich auf die Verteidigung in BtM-Verfahren spezialisiert und verfüge über die Erfahrung und Expertise, die nötig ist, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Egal, ob es um Besitz, Handel oder Beschaffungskriminalität geht – ich verteidige Sie engagiert und kompetent.

  • Persönliche Beratung: Ich analysiere Ihre individuelle Situation genau und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
  • Schnelles Handeln: In BtM-Verfahren zählt oft jede Minute. Je früher Sie mich kontaktieren, desto besser stehen die Chancen, das Verfahren günstig zu beeinflussen.
  • Erfahrung: Ich kenne die Abläufe in Strafverfahren und weiß, wie man mögliche Fehler der Ermittlungsbehörden aufdeckt.

5. Was tun, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben?

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder bereits eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, sollten Sie unverzüglich handeln. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie eine Aussage machen. In vielen Fällen lässt sich durch frühe anwaltliche Unterstützung ein drohendes Verfahren abmildern oder sogar ganz einstellen.

6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich wegen Eigenkonsum von Drogen ins Gefängnis kommen?
Grundsätzlich nicht, der reine Konsum von Drogen ist nicht strafbar. Allerdings ist der Besitz von Drogen strafbar, auch wenn diese für den Eigenkonsum bestimmt sind.

Was bedeutet der Begriff „geringe Menge“ im BtMG?
Die geringe Menge ist eine Menge, die zum einmaligen oder dreimaligen Konsum ausreicht. Je nach Bundesland können die Richtlinien für diese Menge variieren.


Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Neumünster, Bad Segeberg und Umgebung

Ein Verfahren im Zusammenhang mit Drogen ist kein Bagatelldelikt. Als r Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kämpfe für Ihre Rechte. Zögern Sie nicht – je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser!

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verteidigung besprechen.


Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Neumünster, Bad Segeberg und Umgebung – Für eine effektive und engagierte Verteidigung.

Foto(s): Alexander-Georg Rackow

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow

Beiträge zum Thema