Was tun im Falle eines Verkehrsunfalls

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Sofern Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse sofort einen Anwalt aufsuchen. Dies betrifft nicht nur Schäden als Kraftfahrer oder Beifahrer, auch der Radfahrer oder Fußgänger kann betroffen sein.

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der unverschuldet Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich Ihnen zu erstatten. Nur dieser wird Sie fachlich kompetent in allen Fragen beraten. Schon die wichtige Eingangsfrage, wen die Schuld an dem Unfall trifft, kann zuverlässig nur ein Sachkundiger beantworten. Er beantwortet Ihnen aber auch folgende Fragen:

  • Wie sichere ich Schadensumfang und Schadenshöhe?
  • Darf ich einen Sachverständigen beauftragen?
  • Wenn ja, welchen?
  • Wer trägt die Kosten dafür?
  • Was ist ein Bagatellschaden?
  • Was geschieht während der unfallbedingten Ausfallzeit?
  • Was ist ein Totalschaden?
  • Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
  • In welcher Werkstatt?
  • Bekomme ich Mehrwertsteuer erstattet oder nicht?
  • Was ist eine merkantile Wertminderung?
  • Wie stelle ich diese fest?
  • Muss ich das tun, was die gegnerische Haftpflichtversicherung von mir verlangt?
  • Ist es nicht einfacher, wenn die Versicherung den Schaden für mich abwickelt?
  • Wann bekomme ich Schmerzensgeld?
  • Gibt es noch andere Ansprüche, die man geltend machen kann?

Fragen Sie uns, zunächst auch völlig unverbindlich. Dieser Weg ist mit Sicherheit preiswerter, als die Regulierung auf eigene Faust oder durch die vermeintliche Rechtsberatung einer Werkstatt oder eines guten Bekannten.



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