Was versteht man unter Anwachsung im Erbrecht?
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Im Erbrecht bedeutet Anwachsung die Erhöhung eines feststehenden Erbteils dadurch, dass ein Miterbe wegfällt. Durch z. B. Tod, Ausschlagung oder Erbverzicht kann ein Erbe wegfallen, wodurch sein Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile zukommt.
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Frankfurter Rechtsanwalt Erbrecht
Dr. Dr. Iranbomy
www.law-recht.com
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