Wer bekommt den Pflichtteil? Diese Irrtümer sind teuer
- 1 Minuten Lesezeit

Mehr als 20.000 Pflichtteilsstreitigkeiten landen jedes Jahr vor Gericht. Der Grund: Viele Betroffene wissen nicht, ob sie überhaupt pflichtteilsberechtigt sind. Genau hier passieren folgenschwere Fehler – denn wer zu spät handelt oder falsche Annahmen trifft, verliert schnell zehntausende Euro.
Das sagt das Gesetz
Nach § 2303 BGB haben nur Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehepartner und – wenn keine Kinder existieren – die Eltern des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch. Angehörige der zweiten Ordnung wie Geschwister oder Neffen/Nichten gehen leer aus, wenn direkte Nachkommen vorhanden sind. Auch eine Enterbung schließt diesen Anspruch nicht automatisch aus.
Typische Fälle
– Eine Tochter wurde im Testament komplett übergangen. Der beauftragte Anwalt setzte 50 % ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil erfolgreich durch – 64.000 €.
– Ein Bruder verlangte Pflichtteil – jedoch vergeblich: Der verstorbene Bruder hatte einen Sohn, damit war der Bruder nicht berechtigt.
– Eine enterbte Enkelin bekam 32.000 €, weil ihre Mutter – die eigentliche Erbin – bereits verstorben war. Sie rückte automatisch nach.
Was viele nicht wissen: Der Pflichtteilsanspruch muss aktiv eingefordert werden. Wer untätig bleibt, verliert den Anspruch durch Verjährung – in der Regel nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.
Pflichtteil sichern – das ist jetzt wichtig
– Gehören Sie zur 1. Ordnung oder sind Sie Ehegatte? Dann besteht ein Anspruch.
– Verlangen Sie ein vollständiges Nachlassverzeichnis – das ist Ihr gutes Recht.
– Lassen Sie sich anwaltlich über Ihre Ansprüche und Fristen aufklären.
– Sichern Sie Beweise und Unterlagen rund um den Nachlass.
– Handeln Sie rechtzeitig – Verjährung droht oft unbemerkt.
⏳ Wichtiger Hinweis: Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren – gerechnet ab dem Jahresende des Erbfalls.
Rechtsanwalt István Cocron und seine Kanzlei, die Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG, beraten bundesweit bei Pflichtteilsansprüchen.
Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Mehr Informationen unter: www.ra-cocron.de
https://ra-cocron.de/rechtsgebiete/erbrecht-ihre-rechte-und-pflichten/
Artikel teilen: