Wer bekommt den Pflichtteil? Diese Irrtümer sind teuer

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Jährlich landen mehr als 20.000 Pflichtteilsstreitigkeiten vor Gericht, oft aus Unwissenheit über die eigenen Ansprüche, was zu hohen finanziellen Verlusten führen kann. Laut § 2303 BGB haben lediglich Abkömmlinge, der Ehepartner und bei fehlenden Kindern die Eltern des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch. Direkte Geschwister oder Neffen/Nichten sind somit ausgeschlossen, falls direkte Nachkommen vorhanden sind, und auch eine Enterbung eliminiert diesen Anspruch nicht automatisch. Wesentlich ist, dass der Pflichtteilsanspruch aktiv eingefordert werden muss, andernfalls verfällt dieser durch Verjährung normalerweise nach drei Jahren ab Jahresende des Erbfalls. Um seinen Pflichtteil sicherzustellen, sollte man seinen Anspruch kennen, ein vollständiges Nachlassverzeichnis anfordern, sich anwaltlich beraten lassen, Beweise sichern und zeitnah handeln, um der Verjährung zuvorzukommen. Rechtsanwalt István Cocron und seine Kanzlei bieten bundesweite Beratung bei Pflichtteilsansprüchen an.

Mehr als 20.000 Pflichtteilsstreitigkeiten landen jedes Jahr vor Gericht. Der Grund: Viele Betroffene wissen nicht, ob sie überhaupt pflichtteilsberechtigt sind. Genau hier passieren folgenschwere Fehler – denn wer zu spät handelt oder falsche Annahmen trifft, verliert schnell zehntausende Euro.
 
Das sagt das Gesetz
 
Nach § 2303 BGB haben nur Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehepartner und – wenn keine Kinder existieren – die Eltern des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch. Angehörige der zweiten Ordnung wie Geschwister oder Neffen/Nichten gehen leer aus, wenn direkte Nachkommen vorhanden sind. Auch eine Enterbung schließt diesen Anspruch nicht automatisch aus.
 
 Typische Fälle
 
 – Eine Tochter wurde im Testament komplett übergangen. Der beauftragte Anwalt setzte 50 % ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil erfolgreich durch – 64.000 €.  
 – Ein Bruder verlangte Pflichtteil – jedoch vergeblich: Der verstorbene Bruder hatte einen Sohn, damit war der Bruder nicht berechtigt.  
 – Eine enterbte Enkelin bekam 32.000 €, weil ihre Mutter – die eigentliche Erbin – bereits verstorben war. Sie rückte automatisch nach.
 
Was viele nicht wissen: Der Pflichtteilsanspruch muss aktiv eingefordert werden. Wer untätig bleibt, verliert den Anspruch durch Verjährung – in der Regel nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.
 
Pflichtteil sichern – das ist jetzt wichtig
 
 – Gehören Sie zur 1. Ordnung oder sind Sie Ehegatte? Dann besteht ein Anspruch.  
 – Verlangen Sie ein vollständiges Nachlassverzeichnis – das ist Ihr gutes Recht.  
 – Lassen Sie sich anwaltlich über Ihre Ansprüche und Fristen aufklären.  
 – Sichern Sie Beweise und Unterlagen rund um den Nachlass.  
 – Handeln Sie rechtzeitig – Verjährung droht oft unbemerkt.
 
Wichtiger Hinweis: Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren – gerechnet ab dem Jahresende des Erbfalls.
 
Rechtsanwalt István Cocron und seine Kanzlei, die Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG, beraten bundesweit bei Pflichtteilsansprüchen.  
Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie Ihren Fall prüfen.  
Mehr Informationen unter: www.ra-cocron.de


https://ra-cocron.de/rechtsgebiete/erbrecht-ihre-rechte-und-pflichten/

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