Wer zahlt OGS-Gebühren bei Trennung? Ist das Unterhalt?
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Der Besuch einer Offenen Ganztagsschule (OGS) kann eine wertvolle Gelegenheit für Ihr Kind sein, um zusätzliche Förderung sowie Zugang zu Bildungs- und Betreuungsangeboten zu erhalten. Soweit für die Teilnahme an der Schule Kosten entstehen, sollte jeder Elternteil vorab wissen, ob diese bereits im regulären Kindesunterhalt berücksichtigt sind oder ob ein Elternteil zusätzliche Ausgaben zu tragen hat. Weiter unten finden Sie im Übrigen unsere Angebote zur Online-Unterhaltsberechnung!
Was ist eine Offene Ganztagsschule (OGS)?
Eine Offene Ganztagsschule (OGS) ist eine Schulform, die neben dem regulären Unterricht zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag bietet. Der Begriff „offen“ bedeutet, dass die Teilnahme an diesen Nachmittagsangeboten für die Schüler freiwillig ist – Eltern können also entscheiden, ob ihr Kind an den zusätzlichen Aktivitäten teilnimmt.
Zu den Angeboten einer Offenen Ganztagsschule gehören in der Regel:
- Hausaufgabenbetreuung: Unterstützung bei den Hausaufgaben durch pädagogische Fachkräfte.
- Freizeitaktivitäten: Kreative, sportliche und spielerische Angebote, um soziale Kompetenzen zu fördern.
- Förderkurse: Zusätzliche Kurse in Fächern wie Mathematik oder Sprache, um Kinder gezielt zu unterstützen.
- Mittagessen: In der Regel wird eine Mahlzeit bereitgestellt, die gemeinsam eingenommen wird.
Welche Vorteile entbieten Offene Ganztagschulen?
Dies ist insofern bedeutsam, da Sie überlegen müssen, ob Sie als betreuender Elternteil die möglicherweise entstehenden zusätzlichen Kosten für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule akzeptieren möchten oder ob Sie als barunterhaltspflichtiger Elternteil verpflichtet sind, sich über den regulären Kindesunterhalt hinaus an den Mehrkosten für die Teilnahme Ihres Kindes an der Offenen Ganztagsschule zu beteiligen.
Die wichtigsten Vorteile der OGS lassen sich in den folgenden Punkten zusammenfassen:
Verbesserte Lernleistungen und individuelle Förderung: Durch die verlängerte Zeit in der Schule erhalten Schüler mehr Gelegenheit, Lernstoff zu wiederholen und sich intensiver mit Themen auseinanderzusetzen. In Ganztagsschulen gibt es oft Förderprogramme, die gezielt auf individuelle Bedürfnisse der Schüler eingehen, wie z.B. Unterstützung in Mathematik oder Sprachförderung.
Strukturierter Tagesablauf: Ein klar strukturierter Tagesablauf hilft Kindern, ihre Zeit besser zu organisieren. Dies unterstützt sie dabei, einen guten Rhythmus zwischen Lernphasen und Freizeitaktivitäten zu finden, wodurch Stress reduziert werden kann.
Entlastung für Eltern: Ganztagsschulen bieten verlässliche Betreuungszeiten, was berufstätigen Eltern eine größere Planungssicherheit gibt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Förderung sozialer Kompetenzen: In Ganztagsschulen verbringen Kinder mehr Zeit miteinander und nehmen häufig an Gruppenprojekten, Sport, Musik oder anderen Freizeitaktivitäten teil. Dies fördert Teamarbeit, Kommunikation und soziale Fähigkeiten, die für das spätere Leben wichtig sind.
Betreuung durch pädagogische Fachkräfte: Kinder und Jugendliche in Ganztagsschulen werden nicht nur von Lehrern, sondern auch von pädagogischen Fachkräften betreut. Diese können gezielt auf die sozialen und emotionalen Bedürfnisse der Kinder eingehen und bieten Unterstützung, die über den reinen Unterricht hinausgeht.
Gesundes Mittagessen und Bewegungsangebote: Viele Ganztagsschulen bieten ein gesundes Mittagessen und zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote an. Dies trägt zur gesundheitlichen Förderung bei und unterstützt einen aktiven Lebensstil.
Vermeidung sozialer Ungleichheiten: Ganztagsschulen bieten allen Schülern unabhängig vom Elternhaus Zugang zu vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten. Kinder aus sozial benachteiligten Familien können so ebenfalls von zusätzlicher Förderung und Unterstützung profitieren.
Wie ist das nun - deckt der reguläre Kindesunterhalt die Kosten der OGS?
Die Aufwendungen für die Betreuung und Verpflegung in einer Offenen Ganztagsschule können zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt als Mehrbedarf des Kindes betrachtet werden. Um die Kosten der Ganztagsbetreuung im Unterhaltsrecht anzurechnen, ist üblicherweise der Nachweis erforderlich, dass diese Betreuung erforderlich ist. Dies trifft beispielsweise zu, wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine alternative Betreuung verfügbar ist.
Unter Mehrbedarf versteht man fortlaufende, zusätzliche Ausgaben, die über den üblichen Lebensbedarf hinausgehen, während Sonderbedarf außergewöhnliche, einmalige Kosten umfasst.
Die Bewertung erfolgt auf Basis der individuellen Umstände.
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Die Ausbildung von Kindern ist ein hohes Gut, das gewiss auch teuer sein kann. Insbesondere, wenn Eltern nicht mehr klassisch gemeinsam entscheiden, welche Bildungsangebote ihr Kind wo entgegennimmt, kommt es zu Konflikten um deren Finanzierung. Das beginnt schon bei der KiTa-Wahl und hört im Gap Year nicht auf.
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