Wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichts: Pflegeleistungen für Kinder mit Mukoviszidose

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Am 12. Dezember 2024 hat das Bundessozialgericht (BSG) ein bedeutendes Urteil gefällt, das für viele Familien mit Kindern, die an Mukoviszidose leiden, von großer Bedeutung ist. Das Urteil betrifft die Gewährung von Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2 und bringt wichtige Klarstellungen für die Betroffenen.

Hintergrund des Falls

Ein minderjähriger Junge, der an Mukoviszidose leidet, hatte Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2 beantragt. Die Pflegekasse hatte diesen Antrag zunächst abgelehnt und lediglich Pflegegrad 1 bewilligt. Der Junge und seine Familie legten Widerspruch ein, da sie der Meinung waren, dass der Hilfebedarf des Kindes höher sei.

Das Sozialgericht gab der Familie recht und verurteilte die Pflegekasse, dem Jungen Pflegegrad 2 zu gewähren. Es wurde festgestellt, dass der Junge sowohl Hilfe beim Essen und Trinken als auch bei der Einhaltung einer speziellen Diät benötigt. Diese Hilfebedarfe sollten getrennt betrachtet und entsprechend berücksichtigt werden.

Entscheidung des Landessozialgerichts

Die Pflegekasse legte Berufung gegen das Urteil ein, und das Landessozialgericht hob die Entscheidung des Sozialgerichts auf. Es argumentierte, dass der Hilfebedarf beim Essen und Trinken nur im Zusammenhang mit der Diät zu berücksichtigen sei, da der Junge grundsätzlich in der Lage sei, selbstständig zu essen und zu trinken.

Das Urteil des Bundessozialgerichts

Das BSG entschied schließlich zugunsten des Jungen und stellte klar, dass die Pflegekasse Pflegegrad 2 gewähren muss. Das Gericht betonte, dass die Hilfebedarfe beim Essen und Trinken sowie bei der Einhaltung der Diät differenziert betrachtet werden müssen. Dies bedeutet, dass sowohl die Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme als auch die Einhaltung der diätetischen Vorgaben berücksichtigt werden müssen

Bedeutung für betroffene Familien

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für Familien mit Kindern, die an Mukoviszidose leiden. Es zeigt, dass die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen, die mit der Krankheit einhergehen, anerkannt und berücksichtigt werden müssen. Eltern können sich auf dieses Urteil berufen, um die notwendigen Pflegeleistungen für ihre Kinder zu erhalten.

Dieses Urteil bietet eine wichtige Grundlage, um die notwendigen Pflegeleistungen für Kinder mit Mukoviszidose zu sichern. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Lebensqualität der betroffenen Familien zu verbessern.


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1. Was war der Kern des Urteils des Bundessozialgerichts vom 12.12.2024?

Das Bundessozialgericht entschied, dass ein minderjähriger Junge mit Mukoviszidose Anspruch auf Pflegegrad 2 hat. Das Gericht stellte klar, dass sowohl die Unterstützung beim Essen und Trinken als auch die Einhaltung einer speziellen Diät berücksichtigt werden müssen.

2. Warum wurde der Antrag des Jungen auf Pflegegrad 2 zunächst abgelehnt?

Die Pflegekasse lehnte den Antrag ab, weil sie der Meinung war, dass der Hilfebedarf des Jungen nicht ausreicht, um Pflegegrad 2 zu rechtfertigen. Sie argumentierte, dass der Junge grundsätzlich selbstständig essen und trinken könne und nur die diätetischen Anforderungen berücksichtigt werden sollten.

3. Wie hat das Bundessozialgericht die Entscheidung des Landessozialgerichts korrigiert?

Das Bundessozialgericht hob die Entscheidung des Landessozialgerichts auf und entschied, dass die Hilfebedarfe beim Essen und Trinken sowie bei der Einhaltung der Diät differenziert betrachtet werden müssen. Dadurch wurde dem Jungen Pflegegrad 2 zugesprochen.

4. Welche Bedeutung hat dieses Urteil für andere Familien mit Kindern, die an Mukoviszidose leiden?

Das Urteil zeigt, dass die spezifischen Bedürfnisse von Kindern mit Mukoviszidose anerkannt werden müssen. Familien können sich auf dieses Urteil berufen, um die notwendigen Pflegeleistungen für ihre Kinder zu erhalten, insbesondere wenn es um die Unterstützung beim Essen, Trinken und der Einhaltung einer Diät geht.

5. Was sollten Eltern tun, wenn sie ähnliche Pflegeleistungen für ihr Kind beantragen möchten?

Eltern sollten sich zunächst über das Urteil informieren und verstehen, welche Hilfebedarfe anerkannt werden. Sie sollten einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse stellen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, wenn der Antrag abgelehnt wird. Es kann auch hilfreich sein, sich an einen Sozialberater oder eine Selbsthilfegruppe zu wenden, um Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.


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