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Wie man in Serbien Geschäfte macht – Unternehmensgründung in Serbien (Teil 1/3)

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Unternehmen lassen sich in verschiedenen Rechtsformen organisieren und können in unterschiedlichen Rechtsformen Geschäfte machen, wie: (i) Betrieb eines Gewerbes, (ii) Offene Handelsgesellschaft, (iii) Kommanditgesellschaft, (iv) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (v) Aktiengesellschaft, (vi) Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens, (vii) Zweigniederlassung und Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens und (viii) Genossenschaft und Genossenschaftsverbände.

Als Gewerbetreibende werden geschäftsfähige natürliche Personen bezeichnet, die zum Zwecke des Gewinnerwerbs ihre Tätigkeit ausüben. Ein Gewerbetreibender haftet für die Pflichten aus seiner Tätigkeitsausübung mit seinem gesamten Eigentum, dies umfasst auch die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erworbenen Gegenstände. Der Gewerbetreibende übt seine Tätigkeit unter einem Geschäftsnamen aus, der den Namen und Nachnamen des Gewerbetreibenden enthalten muss, dazu die Beschreibung der Kernaktivitäten, die Bezeichnung „preduzetnik“ oder „pr“ und den Sitz.

Für die Eintragung ins Handelsregister muss Folgendes vorgelegt werden:

  • Die einheitliche Registeranmeldung für die Gründung von juristischen Personen und anderen Organisationsformen und für die Eintragung in das einheitliche Steuerzahlerregister,
  • Eine Fotokopie des Personalausweises bei einer einheimischen natürlichen Person oder eines Reisepasses bei einer ausländischen natürlichen Person,
  • Die Genehmigung oder ein anderes Dokument des zuständigen Organs, wenn dies im Gesetz als Voraussetzung vorgeschrieben ist,
  • Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Eintragung des Unternehmers.

Eine Offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft zwischen zwei oder mehreren Gesellschaftern bzw. Partnern (Serbisch:“ortaci“), die gesamtschuldnerisch unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Gesellschafter investieren gleiche Kapitalanteile als Gründungskapital und nehmen an der Gewinnausschüttung proportional gemäß ihren Anteilen in der Gesellschaft teil. Es ist möglich, das Gründungskapital in Form von Geld, Sacheinlagen, Rechten und nur ausnahmsweise in Form von Arbeit oder Dienstleistungen in die Gesellschaft zu investieren.

  • Für die Eintragung der Offenen Handelsgesellschaft ins Handelsregister müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
  • Die einheitliche Registeranmeldung für die Gründung von juristischen Personen und anderen Organisationsformen und für die Eintragung in das einheitliche Steuerzahlerregister,
  • Der Gründungsvertrag mit beglaubigten Unterschriften der Gesellschafter,
  • Der Nachweis über die Identität der Gesellschafter – Kopie des Personalausweises oder des Passes, oder ein Auszug aus dem zuständigen Unternehmensregister, falls der Gründer eine juristische Person ist, die nicht bei der Serbischen Agentur für Wirtschaftsregister eingetragen ist,
  • Die Entscheidung über die Bestellung eines Vertreters, falls er nicht im Gründungsvertrag ernannt wurde,
  • Die Unterschrift des Vertreters, beglaubigt durch die zuständige Beglaubigungsstelle,
  • Die Bestätigung der Bank über die Einzahlung der Bareinlage, bzw. Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern über die Bewertung der Sacheinlagen oder die eigentliche Bewertung von Sacheinlagen, falls die Einlage in die Gesellschaft bis zur Gründung eingezahlt/eingebracht wird,
  • Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Registrierung der Gründung,
  • Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Registrierung und Veröffentlichung der Gründungsurkunde.

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, wobei mindestens eine Person für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gesamtschuldnerisch unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens eine andere Person nur beschränkt, bis zur Höhe der Einlage, die Haftung trägt (Kommanditist). Komplementär und Kommanditist nehmen an der Gewinnausschüttung und Verlustdeckung proportional gemäß ihren Anteilen an der Gesellschaft teil, sofern in der Gründungsurkunde nichts anderes festgelegt ist.

Für die Eintragung einer Kommanditgesellschaft ins Handelsregister müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Die einheitliche Registeranmeldung für die Gründung von juristischen Personen und anderen Organisationsformen und für die Eintragung in das einheitliche Steuerzahlerregister,
  • Der Gründungsvertrag mit beglaubigten Unterschriften der Gesellschafter,
  • Der Nachweis über die Identität der Gesellschafter – Kopie des Personalausweises oder des Passes bzw. Auszug aus dem zuständigen Unternehmensregister, falls der Gründer eine juristische Person ist, die nicht bei der Serbischen Agentur für Wirtschaftsregister eingetragen ist,
  • Der Beschluss über die Bestellung des Vertreters, falls dieser nicht schon im Gründungsvertrag ernannt ist,
  • Die Unterschrift des Vertreters, beglaubigt durch die zuständige Beglaubigungsstelle,
  • Die Bestätigung der Bank über die Einzahlung der Bareinlage bzw. Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern über die Bewertung der Sacheinlage oder die eigentliche Bewertung der Sacheinlage, falls die Einlage in die Gesellschaft bis zur Gründung eingezahlt/eingetragen wird,
  • Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Registrierung der Gründung,
  • Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Registrierung und Veröffentlichung der Gründungsurkunde.

Rechtsanwalt Damir Petrović

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