Wie wird ein gültiger Erbvertrag abgeschossen?

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Der Erbvertrag kann nur zwischen zwei oder mehreren uneingeschränkt geschäftsfähigen Vertragspartnern abgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist u.a. die Volljährigkeit der Vertragspartner, wobei es nur bei Ehepartnern oder Verlobten Ausnahmen in Bezug auf die Volljährigkeit gibt. Der Erbvertrag muss in der Regel bei einem Notar abgeschlossen werden, wobei die Vertragspartner und der Notar allesamt anwesend sein müssen. Dabei ist die persönliche Anwesenheit des Erblassers zwingend, wogegen sich der Vertragspartner vertreten lassen könnte.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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