Wohnungsdurchsuchung: Die 5 wichtigsten Verhaltensregeln

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Nicht selten kommt es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu einer Wohnungs- bzw. Hausdurchsuchung. Die Polizei verspricht sich dadurch meist, mögliche Beweismittel für das Verfahren zu finden und diese sicherzustellen. Doch wie verhält man sich in dieser ungewohnten Situation? Hier erfahren Sie die 5 wichtigsten Verhaltensregeln bei einer Hausdurchsuchung:


1. Keine Panik

Eine Durchsuchung bei Ihnen zuhause bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch tatsächlich eine Straftat begangen haben müssen. Es bedeutet nur, dass die Polizei aus der derzeitigen Sicht bestimmte Anhaltspunkte für eine Straftat zu haben glaubt. Es wird allerdings auch im Strafrecht nicht alles auch so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ein solcher anfänglicher Verdacht kann sich zwar durch eine Durchsuchung erhärten, er kann den Verdacht allerdings auch entkräften. 

Generell muss es trotz Durchsuchung bei Ihnen nicht automatisch zu einer Verurteilung wegen des ursprünglichen Verdachts kommen.


2. Kooperativ sein

Versuchen Sie in diesem Moment nicht, mit den Polizisten zu diskutieren oder sich gar mit Händen und Füßen gegen die Durchsuchung zu wehren. Damit gehen Sie nur das Risiko ein, eine gesonderte Straftat zu begehen (Widerstand oder tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte). Dadurch erreichen Sie in diesem Moment nichts und tun sich selbst für den weiteren Verlauf des Verfahrens auch keinen Gefallen, da ein solches Verhalten die eh schon angespannte Lage nur noch verkompliziert. 

Seien Sie daher freundlich und kooperativ, dies wird positiv in der Ermittlungsakte vermerkt werden.


3. Keine Angaben machen! (auch nicht nur wenige)

Wahrscheinlich die wichtigste aller Regeln: keine Angaben auf Fragen der Polizei machen und auch keine aktive Mithilfe bei den Ermittlungen leisten.

Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie das Recht, keine Angaben zu machen. Von diesem Recht dürfen und sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Dies bedeutet, nicht einmal kleinste Angaben zum Tatvorwurf zu machen wie z.B.: „Ich war das nicht“, „Das gehört nicht mir“, „Ich weiß von nichts“, o.ä. Am besten sagen Sie einfach gar nichts.

Es ist auch nicht Ihre Aufgabe, den Polizisten die Ermittlungen zu erleichtern. Sie müssen Ihnen weder mitteilen, wo bestimmte Gegenstände zu finden sind, noch müssen Sie Entsperrcodes oder Passwörter der sichergestellten Elektrogeräte wie Handys, Laptops o.ä. an die Beamten herausgeben. Es ist Aufgabe der Polizei, sich ihre Beweismittel selbst zu beschaffen und nicht Ihre, an Ihrer eigenen möglichen Verurteilung aktiv mitzuarbeiten.

Lassen Sie sich auch weder durch eine besonders freundliche Art der Polizisten zu einer Aussage hinreißen oder durch Drohungen einschüchtern.


4. Dokumente aushändigen lassen 

Lassen Sie sich auf jeden Fall den richterlichen Durchsuchungsbeschluss und im Fall einer Sicherstellung auch das Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll von den Polizisten aushändigen, da Ihr Anwalt diese Dokumente zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und v.a. auch wegen des Aktenzeichens im Nachgang der Durchsuchung benötigt. Beide Dokumente wird Ihnen die Polizei in der Regel ohne Probleme überlassen.


5. Anwalt einschalten

Sollten Sie schon während der Durchsuchung das Gefühl haben, die Situation entgleitet Ihnen oder die Polizei verhält sich nicht ordnungsgemäß, kontaktieren Sie auf jeden Fall einen Anwalt und lassen Sie ggf. diesen mit der Polizei am Telefon sprechen. Oft können dadurch Missverständnisse schnell und einfach ausgeräumt werden. 

Für solche Fälle verfügt meine Kanzlei z.B. über eine 24h-Notfallnummer: 0170/5251111. Unter der erreichen Sie mich oder einen meiner Kollegen auch zur Nachtzeit. 

Auch im Nachgang der Durchsuchung ist es wichtig, möglichst frühzeitig im Ermittlungsverfahren einen Anwalt einzuschalten. Dadurch können die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung möglichst frühzeitig gestellt werden. Im besten Fall kann das Verfahren sogar im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden, sodass sich eine spätere Gerichtsverhandlung und eine mögliche Verurteilung unter Umständen ganz vermeiden lässt.


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