Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH im Auftrag der BONIBUTLER LTD

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Unsere Kanzlei wird ständig bzgl. etwaiger Inkassoforderungen durch die Culpa Inkasso GmbH beauftragt.


In dem uns aktuell vorliegenden Fall macht die Culpa Inkasso GmbH nunmehr eine Zahlungsaufforderung aufgrund ursprünglicher angeblicher Vertragsbeziehungen der angeschriebenen Person mit dem Unternehmen BONIBUTLER LTD aus Manchester, England geltend.


Die Culpa Inkasso GmbH ist dabei ein deutsches Inkassounternehmen, welches durch ihre jeweiligen Kunden beauftragt wird, offene Forderungen geltend zu machen. Hierbei habe laut Culpa Inkasso GmbH diese Kraft Gesetzes alle notwendigen Maßnahmen und Verfahrensmöglichkeiten, welche eingeleitet werden können.


Grund der uns derzeit vorliegenden Aufforderungen seien angeblich offene Forderungen der Firma BONIBUTLER LTD aus Manchester. Diese betreibt unter anderem die Website www.vorscore.com.


Die angeschriebene Person wird daher dringend aufgefordert, die offenen Forderungen in der jeweils gesetzten Frist unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf das Konto der Culpa Inkasso GmbH zu überweisen. Zugleich wird der angeschriebenen Person angeboten, dass diese, sofern diese nicht den Gesamtbetrag auf einmal erbringen kann, sich wegen einer eventuell in Frage kommenden Ratenzahlung in Verbindung zu setzen. Üblicherweise werden in der Folge gerichtliche Schritte angedroht.


Sollten auch Sie eine Aufforderung der Culpa Inkasso GmbH, unabhängig vom jeweiligen Auftraggeber, erhalten haben, sollte zunächst anwaltliche Hilfe aufgesucht werden.


In keinem Fall sollte eine voreilige Zahlung an die Gegenseite erfolgen.


Es wird auch nicht empfohlen, bei der Gegenseite sich unter der angegebenen Nummer telefonisch zu melden, da hierbei die Anrufer erfahrungsgemäß unter Druck gesetzt werden.


Aus unserer Erfahrung ist bekannt, dass zunächst die zugrundeliegende Forderung mit dem Mandanten besprochen werden muss.


Sodann können in der Folge mehrere Wege zur Reaktion aufgezeigt werden, um insbesondere negative Konsequenzen zu verhindern.


Gerne können Sie uns das erhaltene Schreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de mit einer Rückrufbitte zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 telefonisch erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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