Zahlungsaufforderung von „Gewerbeverzeichnis Regional“

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns wurde erneut eine Forderung des „Gewerbeverzeichnisses Regional“ vorgelegt, das vom Adressaten die Zahlung eines Betrages i. H. v. 792,00 EUR fordert.

Vorausgegangen war auch hier ein eher unscheinbares Schreiben, mit welchem der Adressat aufgefordert wurde, die „untenstehenden Angaben auf ihre Richtigkeit“ hin zu überprüfen und die Angaben ggf. zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Das Schreiben ist mit „Ihr Eintrag“ überschrieben. Groß und deutlich sichtbar oder lesbar sind hier allerdings wieder alleine die Fax-Nummer für die Antwort und ein Strichcode in der rechten oberen Ecke.

Wer hier das nachfolgende Kleingedruckte nicht aufmerksam gelesen hat, das unter anderem eine Mindestvertragsbindung von zwei Jahren sowie die Pflicht enthält, 12 Monate im Voraus Zahlung zu leisten, erhält – sollte er der Aufforderung nachgekommen sein – im Folgenden eine Rechnung mit einem „Dank für Ihren Auftrag“.

Es muss unter diesen Umständen nicht lange begründet werden, dass und warum man sich gegen eine solche Forderung zu Wehr setzen sollte. Hierbei bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Sie können sich gerne für Sie unverbindlich mit uns in Verbindung setzen, um ein für Sie kostenfreies Erstgespräch über das für uns gut bekannte Vorgehen des „Gewerbeverzeichnis Regional“ zu führen.

Alternativ können Sie uns auch vorab – und ebenfalls für Sie unverbindlich – das Schreiben via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch unter www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema